Dienstag, 28. Oktober 2014

Kinder bekommen Hartz-4 auch wenn sie im Ausland wohnen und nur zu Besuch in Deutschland sind

Auch Kinder haben Hartz IV-Ansprüche, wenn die Kinder, die eigentlich im Ausland leben, ihre HartzIV empfangenden Eltern in Deutschland besuchen, jedenfalls für die Zeit ihres Besuchs, entschied das Bundessozialgericht per Urteil zum Aktenzeichen B 14 AS 56/13 R. Für den Anspruch auf das Sozialgeld für Kinder und Jugendliche müssen sie nicht in Deutschland wohnen.

Im konkreten Fall lebten die zwei klagenden deutschen Kinder in Tunesien bei ihren Großeltern und gingen dort auch zur Schule. Regelmäßig besuchten sie ihre in Deutschland wohnenden Eltern in Bocholt, so auch zwischen dem 1. Juli und 30. September 2011. Die Eltern erhielten Hartz-IV-Leistungen. Für die Besuchszeit beantragten die Kinder Hartz IV als Sozialgeld. Monatlich waren dies je Kind 251 Euro. Die Stadt Bocholt lehnte den Antrag ab. Anspruch auf Hilfeleistungen könne es nur geben, wenn die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie würden aber in Tunesien wohnen. Das Bundessozialgericht entschied, dass nicht erwerbsfähige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, um Sozialgeld beanspruchen zu können mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden müssen. Das ist schon bei einem Besuch der Fall. Ein Urlaub in Deutschland von im Ausland lebenden Kindern bei ihren Eltern wird dann vom Steuerzahler getragen, wenn die Eltern Hartz-4-Empfänger sind. Ferien in Deutschland werden immer attraktiver, jedenfalls für die Kinder von Hartz-4-Empfängern. Und im Heimatland der Kinder kann während des Urlaubs für die neue Playstation gespart werden - jedenfalls wenn der Urlaub lange genug dauert.

Dienstag, 14. Oktober 2014

Australien - Bollwerk gegen illegale Einwanderung und sichere Zuflucht für legale Auswanderer


"Operation Sovereign Borders: NO WAY - You will not make Australia home, if you get on a boat" - so lautet die aktuelle Kampagne der australischen Regierung, um die Souveränität der eigenen Grenzen zu gewährleisten. Die Regierungvon Australien verbreitet diese Botschaft in insgesamt 17 Sprachen von Ländern, deren Bewohner verstärkt versuchen aus dem Chaos ihrer Heimatländer auf illegalem Weg über das Meer nach Australien zu gelangen. Australiens Behörden erklärt in der Kampagne, dass die Regierung den strengsten Grenzschutz aller Zeiten eingeführt habe. Jedes Boot, das illegal in australische Gewässer eindringt, werde abgedrängt. "Diese Regel gilt für jeden: Familien, Kinder, unbegleitete Kinder, Gebildete und Fachkräfte", stellt die Regierung klar. "Denkt zweimal nach, bevor ihr euer Geld verschwendet. Menschenschmuggler lügen." Ein grosser Vorteil der Australier im Gegensatz zur Europäischen Union ist die Tatsache, dass es keinen Landweg für Flüchtlinge nach Australien gibt. Anders als Europa kann sich Australien effektiv schützen und wird so insbesondere für Auswanderer interessant, welche den immer stärker werdenden Problemen der Massenmigration in die europäischen Länder entgehen wollen. Ein starkes Signal der australischen Regierung an legale Einwanderer, die sich darauf verlassen können, auch in Zukunft ein attraktives und stabiles Land für eine Zukunft abseits des untergehenden Europas gefunden zu haben. Afrika, Asien und Europa versinken im Chaos, Australien bleibt eine attraktive Auslandsadresse als Insel des Wohlstands.    

Freitag, 10. Oktober 2014

Die Kurden werden wieder vorsätzlich verraten und alle sehen zu



















Mit einem inneren Lächeln läßt der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan derzeit die kurdischen Volksschutzeinheiten in Kampf um ihre Heimat in Kobane verrecken. Die Kämpfer des "Islamischer Staat" verrichten mit der Vernichtung der kurdischen Volksverteidigungseinheiten ein Werk, dass der chauvinistische Präsident türkische Einheiten mit Rücksicht auf die begehrte EU-Mitgliedschaft und das bestehende NATO-Bündnis nicht selbst vollstrecken lassen könnte.

Die Gleichberechtigung der Frau hat in den rückwärtsgerichteten Hirnwindungen von Erdoğan im Gegensatz zu Machtgelüsten über die von Kurden beherrschten Gebiete im benachbarten Syrien und im Irak keinen Platz. Da der Anteil der Frauen an den etwa 45.000 bis 50.000 YPG-Kämpfern etwa ein Drittel beträgt, wird mit der Vernichtung der YPG ein gesellschaftliches Konzept eliminiert, das näher an allen europäischen Wertvorstellungen liegt, als die politische Gegenwart in der Türkei. Ein Fest für den türkischen Premier. Und ein leicht unangenehmes Gefühl im Bauch westlicher Politiker, die selbstverständlich Rücksicht auf den NATO-Partner Türkei nehmen - nicht aber auf die zur Schlachtung im Stich gelassenen Kurden.

Es können gar nicht so viele Regierungsgebäude von in Europa lebenden Kurden in der Europäischen Union in Brand gesteckt werden, wie es notwendig wäre, um ausreichende Aufmerksamkeit auf das aktuelle Schicksal der Kurden in Syrien und im Irak zu lenken. Nur ein Idiot würde einen friedlichen Protest von Leuten fordern, die dabei zusehen müssen, wie ihre Verwandten langsam geschlachtet werden.

Sonntag, 5. Oktober 2014

ISIS-Krieger trinken PEPSI


Jeder kennt den Cola-Krieg. Der Konkurrenzkampf zwischen den Cola-Marken Coca-Cola (Coke) und Pepsi-Cola (Pepsi) um die Vormachtstellung auf dem Weltmarkt. Beide Konzerne versuchen durch exklusive Verträge Märkte zu dominieren. Beide Konzerne nehmen Einfluss auf die US-amerikanische Politik. So werden die Demokraten traditionell von Coca-Cola und die Republikaner von Pepsi unterstützt: Richard Nixon war langjähriger Anwalt von Pepsi, er trank Pepsi-Cola 1959 öffentlich in Moskau während eines legendären Streits mit Nikita Sergejewitsch Chruschtschow, der zu dieser Zeit Parteichef der KPdSU und Regierungschef der UdSSR war. Später half Jimmy Carter, den chinesischen Markt für Coca-Cola zu öffnen. ISIS hat sich nun für PEPSI entschieden. Über die Gründe für das klare Markenbekenntnis kann derzeit nur spekuliert werden.

Freitag, 19. September 2014

Ebola ist eine Erfindung der Weissen um die Schwarzen zu töten

Im Abwassertank einer Grundschule wurden die sieben Leichen von Ebola-Helfern entdeckt, die ein schwarzer Dorf-Mob zuvor verschleppt und getötet hatte. Das Dorf Womé, ganz in der Nähe der Stadt N'zérékoré, wo die Seuche im März in Guniea erstmals aufgetreten war, wehrte sich gegen unerwünschte Hilfe.
Ein Verwaltungsmitarbeiter, medizinisches Personal, ein Priester und drei begleitende Journalisten waren gekommen, um die Menschen zu informieren, und über Hygienevorschriften aufzuklären. Die Bevölkerung dort hält Ebola allerdings für eine Erfindung der Weißen.Wie auch in anderen Gebieten, wo die Seuche Ebola wütet, sind viele Menschen überzeugt, dass die Gefahren übertrieben werden. Helfern in Schutzanzügen, die wie unheimliche Vermummungen wirken, trauen sie nicht. Eine Zusammenarbeit mit den Helfern und Experten lehnen sie ab und verstecken ihre Kranken sogar. Der Wahnsinn in Afrika und Europa nimmt weiter seinen Lauf. Es wird für jeden vorausschauenden Mitmenschen Zeit, zu erkennen, in welche Richtung Afrika und Europa drehen und damit Zeit für eine Postadresse im Ausland, um von jenseits des Atlantiks aus sicherer Entfernung seine Aktivitäten koordinieren zu können. Informieren Sie sich jetzt über ein Postfach im Ausland.

Mittwoch, 10. September 2014

SPIEGEL: "Die Europäische Union zwingt Flüchtlinge auf oft tödliche Routen"

AUSLANDSADRESSE hält dagegen: "Mittelalterliche Verhältnisse im Nahen Osten und Afrika zwingen Menschen zur Flucht." Im Flaggschiff der deutschen Gutmenschenpresse "SPIEGEL" ist der Feind der Menschenrechte gesichtet. Die Europäische Union und deren Exekutive zur Sicherung der europäischen Grnzen, die Grenzschutzagentur Frontex. Angesichts massiver Strukturprobleme innerhalb der Europäischen Union mit von Krisen geplagten Unionsländern eigentlich ein nachvollziehbarer Schritt, die eigenen Grenzen zu sichern, um keine weitere Schwächung der Mitglieder der Europäischen Union in Kauf zu nehmen.

Hohe Arbeitlosenraten in Spanien, Griechenland und Portugal müssen gemeinsam bewältigt werden. Dennoch bemängelt der SPIEGEL: "Für Flüchtlinge gibt es so gut wie keine legalen Wege nach Europa. Nicht für die meisten Syrer, nicht für Iraker, nicht für Menschen aus afrikanischen Krisenstaaten." Natürlich müssen Artikel für eine Stammleserschaft geschrieben werden, die es sich leisten kann, das Weltgeschehen von gesicherter Perspektive aus zu betrachten und humanistisches Gedankengut zu pflegen. Andere müssen die finanzielle Basis für den gedanklichen Elfenbeinturm schaffen. Andererseits wird durch eine derartige Berichterstattung auch klar, dass die Bastion Europa für den arbeitenden Mittelstand nicht lange zu halten sein wird. Steuern und Abgaben werden unaufhörlich steigen, jedenfalls für denjenigen, der sein Geschäft offiziell aus der Europäischen Union heraus führt.

Die Klasse der finanzstarken Elite hat sich ohnehin schon einen Platz auf der sicheren Seite des Atlantiks einverleibt und wäre jederzeit in der Lage, diesen auf Dauer in Richtung Amerika zu überqueren. Die Rückzugsgefechte sind im Gange und der Wettlauf um Grund und Boden im wasserreichen Südamerika hat längst begonnen. Es ist Zeit, auch für den im IT-Business tätigen Unternehmer umzudenken und sich ein sicheres Standbein in Südamerika zu schaffen. Steuervergünstigungen und ein Entkommen aus dem Verantwortungsbereich europäischer Gesetzgebung locken. Am Anfang einer besseren Zukunft steht zunächst erstmal eine Postadresse im Ausland!  

Donnerstag, 7. August 2014

"sechs polizeibekannte, überwiegend aus Tschetschenien stammende Islamisten".

Der "Islamische Staat" als dschihadistisch-salafistische Bewegung mit dem Ziel der Errichtung eines Kalifats auf dem Terretorium der Länder Syrien, Irak, Libanon, Israel und Jordanien, hat auch in der Bundesrepublik Deutschland Anhänger. Wie einem SPIEGEL-Bericht zu entnehmen ist, ist es in Deutschland bereits zu Auseinandersetzungen zwischen Jesiden und Gruppen von Muslimen, Salafisten und Befürwortern der Bewegung "Islamischer Staat" gekommen.

Wer so naiv ist, zu glauben, dass sich Deutschland als über den Landweg einfach und kostengünstig zu erreichendes Ziel von muslimischen Extremisten aus Glaubenskonflikten heraushalten kann, irrt. Durch die Einwanderungspolitik der vergangenen Jahrzehnte gehört der Islam ohnehin mit allen Konsequenzen zur deutschen Wirklichkeit. Wer sich mit dieser Realität nicht abfinden möchte, kann durch die Abgabe seiner Stimme bei demokratischen Wahlen längst nichts mehr ändern. Es ist zu spät.

Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, verweilt in einem verlorenen Land mit einer konkreten Gefährdung für Leib und Leben. Europa wird sich mangels natürlicher geografischer Grenzen zum nahen Osten mittelfristig in einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit religiösem Hintergrund wiederfinden. Dabei befindet sich der Feind einer freiheitlich orientierten Kultur nicht ausserhalb der Landesgrenzen, sondern ist zu grossen Teilen bereits eingebürgert. Noch ist es Zeit, in Ruhe die Koffer zu packen und einen geordneten Rückzug über den Atlantik hin zu einem freien Amerika anzutreten. Die Freiheit kann langfristig nur noch jenseits des Atlantiks verteidigt werden. Lediglich Australien oder Neuseeland versprechen aufgrund der restriktiven Einwanderungspolitik und der sicheren Lage auf der Südhalbkugel ein freies Leben auch für kommende Generationen.

Sonntag, 20. Juli 2014

Deutscher Waffenexport: Dschihadisten

Das neuste Exportgut an waffenfähigem Material hat zwei Beine, jedenfalls wenn es von Deutschland aus auf die Reise in Richtung Syrien geht. Das kann schon anders sein, wenn es auf die Rückreise geht. Von Einbeinigen Rückkehrern ist derzeit wenig bekannt, aber seit Ausbruch des Konfliktes in Syrien sind von mehr als 320 in Richtung Syrien ausgereisten deutschen Dschihadisten etwa 100 wieder in Deutschland. Um den zweibeinigen Exportkämpfer in seiner Freizügigkeit zu beindern, sollten schon terroristische Vorbereitungshandlungen im Inland unter Strafe gestellt werden und so wurde 2009 der Straftatbestand der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ in § 89a StGB geschaffen. Natürlich sind die strafrechtlichen Hürden derart hoch, dass das Gesetz als solches nah am Rand der Sinnlosigkeit anzusiedeln ist. Allein die Strafbarkeit nur für den Fall vorzusehen, dass jemand eine gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben gerichtete Tat begeht, ist für die Anklagebehörde eine kaum zu nehmende Hürde. Villeicht wohnt der Vorschrift ja auch das politische Ziel inne, Dschihadisten regelmäßig in den Krieg ziehen zu lassen, in der Hoffnung, dass eine Rückereise in vielen Fällen allenfalls im Sarg erfolgen wird.

Dienstag, 24. Juni 2014

Willkommen zu Hause - Herr Richter am Amtsgericht Lieberum

Der unter dem Verdacht Examenslösungen für angehende Volljuristen verkauft zu haben stehende frühere Referatsleiter im niedersächsischen Justizprüfungsamt ist von Italien ausgeliefert worden und nun in deutscher Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Bestechlichkeit in besonders schweren Fällen vor. Der zum Prüfungsamt abgeordnete Amtsrichter war mit einer scharfen Waffe und wohl ebenso scharfen Proistituierten in Italien festgenommen worden, wohin er nach Bekanntwerden der gegen ihn erhobenen Vorwürfe geflüchtet war.Bis jetzt soll er noch keine Angaben zur Sache gemacht haben und es ist zu erwarten, dass mit ihm ein umfassender Deal gemacht wird, in dem er sämtliche Kunden ans Messer zu liefern hat, um selber einen gehörigen Strafrabatt zu erhalten.

Die Ermittlungen richten sich nicht nämlich nicht nur gegen den korrupten Richter, sondern auch gegen die Käufer der Examenslösungen. Weil unter den 2.000 verdächtigen Klausuren auch 101 Prüfungsarbeiten von amtierenden Volljuristen im Staatsdienst sind, werden Juristen in allen Bereichen der Republik um ihre Karriere zittern. Ob der in Untersuchungshaft genommene Richter unter besonderen Sichereitsvorkehrungen steht, um sein Leben ob seiner brisanten Kenntnisse zu schützen, ist derzeit nicht bekannt.  .

Dienstag, 13. Mai 2014

Erschossener Austauschschüler im Banne des Teufels

Der in einer fremden Garage im US-Bundesstaat Montana erschossene 17-jährige Austauschschüler und gläubige Moslem Diren Dede aus Hamburg war nach Angaben seines ihn zum Tatzeitpunkt begleitenden Freundes Robby Pazmino darauf aus, alkoholische Getränke zu stehlen. Nun verbietet das Recht in den USA natürlich das Betreten fremden Grund und Bodens als auch den Diebstahl. Nicht anders ist es im islamischen Recht, jedoch ist das Recht der Scharia noch strenger und gebietet Moslems sogar eine Distanz zum Alkoholgenuss, wie folgender Koranvers deutlich zeigt: "Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein wahrer Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch dann wohl ergeben." Damit wird deutlich, dass Diren Dede schon bei Beachtung lediglich einer der beiden im Tatzeitpunkt für ihn geltenden Rechtsordnungen nicht erschossen worden wäre und es ihm heute wohl noch gut ergehen würde. Das traurige Ergebnis des nächtlichen Beutezugs von Diren Dede muss Eltern mahnen, ihren Kindern mehr Respekt vor der Rechtsordnung fremder Länder beizubringen und noch strenger die Regeln eigenen Glaubens zu vermitteln.

Montag, 5. Mai 2014

KiPo-Basti vor dem Bundesverfassungsgericht

Der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy weht sich mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Beschlüsse zu seiner Durchsuchung vom Februar 2014, weil die Ermittler damals zu Unrecht die Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts angenommen hätten. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie. Nachgewiesen ist bis jetzt nur eine pädoerotische Neigung durch den Kauf nicht strafbarer Bilder nackter Jungen über eine kanadische Adresse. Das LKA Niedersachsen sieht nun aber auch den Verdacht bestätigt, dass über Edathys Bundestags-Laptop allein im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufgerufen wurden. Ob diese Dateien während der Plenarsitzungen abgerufen wurden, ist leider nicht bekannt. Den Rechner hatte der pfiffige Abgeordnete im Februar als gestohlen gemeldet, aber zum Unglück für den Kinderfreund waren die Verbindungsdaten des Bundestagsservers für die Ermittlungsbehörden verfügbar, da sie generell drei Monate gespeichert werden. Weil ihm in Deutschland Unheil droht, hat sich Kipo-Basti an eine derzeit unbekannte Auslandsadresse abgesetzt. Sich dem Zugriff der deutschen Justiz durch eine Adresse im Ausland zu entziehen, ist nicht nur in Strafverfahren ein beliebter Schutz vor überharter Verfolgung. Auch zivilrechtlich macht die Verwendung einer ausländischen Adresse Sinn, um Abmahnanwälten die Motivation für eine kostenpflichtige Abmahnung  zu nehmen.

Donnerstag, 1. Mai 2014

Krimineller Austauschschüler aus Deutschland in den USA erschossen

Beim Auskundschaften einer fremden Garage (Foto oben) im US-Bundesstaat Montana machte der 17-jährige Austauschschüler Diren Dede aus Hamburg tödliche Bekanntschaft mit der US-amerikanischen "Castle Doctrine", welche Bürgern, die sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück durch widerrechtlich eindringende Personen bedroht fühlen, den Einsatz auch tödlicher Waffengewalt erlaubt, ohne strafrechtlich belangt werden zu können. Zur Recht ist das Geschrei in Deutschland gross, denn der nachlässige Schutz von Leib, Leben und Eigentum nach deutschen Gesetzen und durch deutsche Gerichte verleitet nicht nur Jugendliche mit Migrationshintergrund zum Rechtsbruch. Diese unverantwortliche deutsche Grundhaltung könnte auch den in Deutschland aufgewachsenen Austauschschüler dazu verleitet haben, im Ausland widerrechtlich in die Garage des Todesschützen einzudringen. Doch in den USA herrschen bekanntlich andere Lebensumstände und Gesetze. Sein mangelndes Rechtsbewußtsein hat Diren Dede jedenfalls das Leben gekostet und die für das mangelnde Rechtsbewußtsein der deutschen Jungend verantwortlichen Politiker schreien natürlich am lautesten nach der Strafverfolgung des Schützen, der seine Rechtsgüter verteidigen wollte. Natürlich darf auch die Kritik am US-amerikanischen Waffenrecht nicht fehlen. Den Respekt vor fremden Rechtsgütern anzumahnen fällt jedenfalls niemandem ein.  

Donnerstag, 17. April 2014

Abmahnung gegen Xing-Profile, der deutsche Abmahnwahnsinn geht weiter

ERst vor kurzem werden Inhaber von Xing-Profilen abgemahnt, weil sie kein Impressum angegeben hatten. Nach dem Telemediengesetz (TMG) ist jeder Anbieter von Telemedien in Deutschland verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzuhalten. Das gilt auch für Facebook-Profile, wenn diese geschäftlich genutzt werden. Für ein Onlinegeschäftsnetzwerk wie Xing dürften  die gleichen Regeln gelten. Das Abmahnrisiko kann man verringern, indem man ein vollständiges Impressum angibt. Das Impressum auf Xing lässt sich eintragen, indem man sich eingeloggt und den Link "Impressum bearbeiten" anklickt.

In das Impressum gehört mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname. Daneben fordert das Gesetz eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist daher nach § 5 Nr. 2 TMG zwingend. Seit durch das Internet und soziale Medien so gut wie jeder zum Anbieter von Informationen geworden ist, wird das geltende Recht der Abmahnung häufig dazu genutzt, um Firmen oder Personen abzumahnen und mit den Anwaltskosten zu belasten. Abmahnanwälte betreiben so teilweise ein regelrechtes Abmahngeschäft. Wir können nur dazu raten, den Geschäftssitz mit einer Adresse ins Ausland zu verlagern und dazu die ausländischen Angaben ins Impressum zu stellen. Dazu reicht im Zweifel auch eine Briefkastenfirma im Ausland.

Samstag, 12. April 2014

Redtube-Abmahnungen rechtswidrig - Abzockanwälte weiter auf freiem Fuss

Wegen der Massenabmahnungen wegen angeblich illegaler Porno-Streamings von Redtube-Nutzern hat das Amtsgericht Potsdam am Mittwoch mit einem Versäumnisurteil gegen die Firma The Archive AG festgestellt, dass diese keinen Unterlassungsanspruch und auch keinen Zahlungsanspruch gegenüber den abgemahnten Nutzern hat.

The Archive AG hat nach eigenen Angaben die alleinigen Verwertungsrechte für einige der auf RedTube abgerufenen Pornofilme. Das Versäumnisurteil ist erlassen worden, weil zur mündlichen Verhandlung weder ein Vertreter von The Archive noch von der sie vertretenden Kanzlei Urmann erschienen ist.

Die Kanzlei Urmann + Collegen hatte Anfang Dezember Tausende Nutzer wegen einer angeblich illegalen Nutzung der Streaming-Plattform Redtube abgemahnt. Das Landgericht Köln hatte erlaubt, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern zu ermitteln. Inzwischen hat das Landgericht seine falsche Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten korrigiert und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Abmahn-Kanzlei. Das Justizministerium stellte unterdessen klar, dass das streamen von Videos keine Verletzung von Urheberrechten ist.

Die The Archive AG selbst war für Nachfragen in dem Fall nie zu erreichen, Reaktionen erfolgten dort weder auf Mails noch auf Anrufe. Die Website ist nicht erreichbar, das Telefon klingelt, aber es geht niemand ran. Es drängt sich auch im aktuellen Urmann-Fall ein Betrugsverdacht auf.

Dazu passt, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Regensburger Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann und Frank Oliver Drescher wegen versuchten Betrugs mit Abmahnungen durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH. Wenn sich der Vorwuf des Betruges gegen Frank Drescher und gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann bewahrheiten, könnten eigene Schadensersatzansprüche der Abgemahnten gegen Frank Drescher und Thomas Urmann (U + C Rechtsanwälte) geltend gemacht werden. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wird zum Aktenzeichens 103 Js 16997/12 ein Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann wegen versuchten Betruges geführt.

Deutschland und seine Abmahnanwälte, ein Drama in unendlichen Akten. Deshalb rechtzeitig über eine ladungsfähige Anschrift im Ausland nachdenken. Eine Auslandsadresse außerhalb der Europäischen Union schützt vor der Gier von Abmahnanwälten.

Donnerstag, 10. April 2014

BGH: Angabe der Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend, ABER ...

Nach dem Urteil des BGH vom 25. Januar 2012, Aktz.: VIII ZR 95/11, soll die Angabe einer Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend sein. Die Entscheidung betrifft einen Fall aus dem Jahr 2008. In diesem war in der Widerrufsbelehrung als Anschrift, an welche der Widerruf zu richten war, die Postfachadresse des Anbieters angegeben. Das Urteil, wonach die Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse im Fernabsatz den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen genügte, war jedoch ein Urteil zu alter Rechtlage. Nach der heutigen Rechtslage ist anders zu entscheiden, denn in § 360 BGB heisst es nun:

§ 360
Widerrufs- und Rückgabebelehrung

(1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:

1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,
2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann,
3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und
4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt.

Damit muss eine echte Adresse in der Widerrufsbelehrung enthalten sein und die Entscheidung des BGH vom 25. Januar 2012, Aktz.: VIII ZR 95/11, ist obsolet. Es darf auch eine Adresse im Ausland mit dem Namen und der ladungsfähigen Anschrift desjenigen sein, demgegenüber der Widerruf zu erklären ist. Informieren Sie sich über eine Auslandsadresse.

Mittwoch, 2. April 2014

Lieber Jörg Lieberum,

Mensch Jörg, das hätte ich Dir gar nicht zugetraut. Der Lieberum mit Nutte, geladener Knarre und ´nem satten Handgeld von 30 Riesen auf der Flucht. Konntest den Hals nicht vollkriegen und hast dann noch eine Flucht hingelegt, die für einen biederen Amtsrichter einen Aufschrei der Achtung auslösen muss, jeden Kleinkriminellen allerdings die Hände über dem Kopf zusammenschlagen läßt. Wie konnten Dich die Zielfahnder so schnell in Mailand finden? Es musste natürlich das 4-Sterne-Hotel "Lloyd" in Mailand sein. Die kleine Rumänin hättest Du doch in jeder billigen Absteige bumsen können und die Flucht wäre vielleicht erfolgreich gewesen! Bei den Dingern die Du jahrelang im Landesjustizprüfungsamt gedreht hast, hätte jeder durchschnittliche Gangster längst einen Fluchtplan auf Tasche gehabt. Und Du? Hals über Kopf nach Italien, was für ein schwaches Bild! Hättest Du rechtzeitig meinen Blog gelesen, wäre Dir spätestens bei den Zeilen über den Kollegen Drach ein Licht aufgegangen: Südamerika und nicht Südeuropa. Na ja, was soll´s. Wirst ja nicht für ewig im Bau landen und jede Menge Vollhonks ans Messer liefern, die so blöd waren, die Formulierungen aus den Musterlösungen auch noch zu übernehmen. Das wird ein Heidenspass wenn ich daran denke, wie Du ein Spiesserleben nach dem anderen hochgehen läßt. Das Ding als Richter ist gelaufen. Aber anders als die Schwachmaten, die sich bei Dir eingekauft haben, kannst Du in spätestens 10 Jahren nochmal als Volljurist einsteigen, vielleicht gibt´s ja sogar ´ne Anwaltszulassung. Das kriegen die Jungs, die Du bald in die Tonne treten wirst, nicht mehr hin. Die sind auf Dauer ihr zweites Staatsexamen los und das Familienleben ist gleich mit im Eimer. Der Traum vom Reihenendhaus geplatzt. Also Jörg, alles Gute bei Deinem Prozess. Leicht wird´s nicht, schließlich hast Du die Säulen der Institution angekackt, die über Dich richten wird. Wie gesagt, in 10 Jahren kräht kein Hahn mehr danach und mit der fortschreitender EU-Erweiterung gibt´s auch für 60-jährige Ex-Knackis nocht genug junges Gemüse zum Vögeln. Aber bitte nicht wieder im Luxushotel, das lohnt sich nämlich nicht. Hau´ rein, ich muss jetzt zum Strand. (Foto: mugshot Jörg Lieberum, Milano)

Samstag, 1. März 2014

Eine Adresse im Ausland - damit bei E-Mail-Werbung auch weiterhin die Sonne scheint

Längst ist für Deutschland und Europa entschieden, dass schon die Übersendung einer einzigen E-Mail ohne die Erlaubnis des E-Mail-Empfängers rechtswidrig ist. Davon sind auch die Übersendung von Zahlungsaufforderungen, die dem Absatz und der Verwertung eigener Leistungen dienen, erfasst. Eine solche Art der Werbung soll das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers bzw. bei Unternehmern deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt sein. Die Beweislast für eine erfolgte Anmeldung bzw. dem Einverständnis des Empfängers in Werbezusendungen liegt beim Händler. Mit dieser grundsätzlichen Regelung ist die klassische Werbe-E-Mail im Grunde tot, weil mit Abmahnungen ein werbender Unternehmer schnell mit hohen Kosten überzogen werden kann. Voraussetzung ist dabei natürlich die Möglichkeit des Abmahners, die Kosten auch einzutreiben, was bei einer Adresse des Werbenden im außereuropäischen Ausland schwer bis unmöglich ist. Wir empfehlen für Internetunternehmen stets eine Postadresse im Ausland, denn schon mit einem Briefkasten im Ausland kann bei klassischer E-Mail-Werbung auch weiterhin die Sonne scheinen.

Freitag, 21. Februar 2014

Island bleibt frei - die Europäische Union muss draussen bleiben

Nachdem die Schweizer sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen haben, das Einswanderungsdiktat der Europäischen Union (EU) in die Schranken zu weisen und die Zuwanderung in die freie Schweiz künftig eigenständig zu regeln, will nun die souveräne Regierung Islands den geplanten EU-Beitritt des Inselstaats stoppen. Aussenminister Gunnar Bragi Sveinsson erklärte, er werde persönlich für die Umsetzung des Abstandskurses zur EU sorgen.

Die regierende Fortschrittspartei und ihre Koalitionspartner der Unabhängigkeitspartei einigten sich am Freitag auf ein Gesetzesvorhaben, mit welcher die bereits 2010 beschlossene Kandidatur auf einen Beitritt zur Europäischen Union wieder zurückgezogen werden kann.

Island bleibt zunächst Teil des Schengen-Raums ohne Passkontrollen und wird auch weiter am freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums teilnehmen. Allerdings wird Island jedenfalls nicht Teil des Europäischen Rechtsraums, so dass auch auf Island eine attraktive Auslandsadresse ausserhalb vom Abmahnparadies Europa eingerichtet werden kann, die jedenfalls mehr unternehmerische Freiheit verspricht, als diese in Europa vorgesehen ist. Wir empfehlen Ihnen weiterhin ein Postfach im Ausland, bei dem man auch in Zukunft sicher sein kann, nicht in die Klauen der Eurokraten zu geraten.  

Donnerstag, 13. Februar 2014

Europa - Die weithin undemokratische Macht


Der Vorstand der Linkspartei hat bei einer Sitzung am 08.02.2014 eine umstrittene Passage zum Charakter der Europäischen Union aus dem Leitantrag des Vorstandes für das Europawahlprogramm gestrichen. Zutreffend hieß es dort: "Spätestens seit dem Vertrag von Maastricht wurde die EU zu einer neoliberalen, militaristischen und weithin undemokratischen Macht, die nach 2008 eine der größten Krisen der letzten 100 Jahre mit verursachte. Viele verbanden mit der EU: mehr internationale Solidarität. Heraus gekommen sind mehr faschistische Parteien, rechtspopulistische Hetzer und mehr Menschenjagd in und an den Grenzen der EU." Der frühere Vorsitzende der Linken, Oskar Lafontaine, hat die Entscheidung des Parteivorstandes, die umstrittene Präambelpassage aus dem Leitantrag zu streichen, kritisiert. Ob Lafontaine bereits über eine Auslandsadresse ausserhalb vom Abmahnparadies Europa verfügt, ist nicht bekannt.

Dienstag, 11. Februar 2014

„Schweizerisch denken und schweizerisch handeln“


  • „Insgesamt lässt sich sagen, dass wenn alle geographischen, wirtschaftlichen und militärischen Umstände in Rechnung gestellt werden, diese kleine, aber tatkräftige und hochgebildete Nation in den vergangenen zwölf Monaten Würde und Besonnenheit an den Tag gelegt hat. Erhält sie eine faire Chance, ist ihr zuzutrauen, sich tapfer zu schlagen, wenn ihre historische Unabhängigkeit angegriffen wird.“ (David Victor Kelly, britischer Gesandter in Bern am 4. Juni 1941)
  • "Die Entschlossenheit von Regierung und Volk, die schweizerische Neutralität gegen jeden Angreifer zu verteidigen, steht ausser Zweifel.“ (aus: Kleines Orientierungsheft Schweiz für die deutschen Truppen im Felde)
  • "Die spinnen, die Schweizer.""Geistige Abschottung kann leicht zur Verblödung führen." (Ralf Stegner, SPD-Vizepräsident am 9. Februar 2014)
  • „Wir müssen nicht nur das Zuckerbrot benutzen, sondern auch die Peitsche.“ "Die Schwarze Liste der Steueroasen ist die siebte Kavallerie in Fort Yuma, die man auch ausreiten lassen kann. Sie muss nicht unbedingt ausrücken, die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt." (Peer Steinbrück, Deutscher Bundesfinanzminister 2008 und 2009).
  • „Gott hat mich meiner Mutter, meinem Volke gegeben; was ich habe, danke ich diesem Volk; was ich bin, bin ich durch mein Volk, so soll auch was ich habe ihm wieder gehören, das ist göttliche Ordnung, denn Gott schuf die Völker.“ (Dietrich Bonhoeffer, 8. Februar 1929)
  • „Schweizerisch denken und schweizerisch handeln“ (Henri Guisan, Oberbefehlshaber der Schweizer Armee im Tagesbefehl vom 1. August 1941)


Montag, 10. Februar 2014

Die Schweiz bleibt ein Einwanderungsland

Die Schweizer haben sich allerdings am Sonntag mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, die Zuwanderung künftig eigenständig zu regeln. Die Initiative "Gegen Masseneinwanderung" der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ist mit 50,3 Prozent Ja-Stimmen knapp angenommen worden. Die notwendige Mehrheit der Schweizer Kantone hat dem autonomen Weg ebenfalls zugestimmt. Die Schweiz hat von ihrem Recht demokratischen Gebrauch gemacht, ihre urgeigensten Angelegenheiten zu regeln. Man kann aus der Volksabstimmung aber auch herauslesen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung lediglich den rasanten Anstieg auf ein anderes Mass herabfahren will, wie es Vorzeigeländer wie Kanada, Australien und Neuseeland schon lange machen.

Die politische Elite und die Wirtschaft müssen sich lediglich und endlich daran gewöhnen, dass Wirtschaftswachstum und soziale und gesellschaftliche Entwicklung im Gleichklang laufen müssen, wenn man seine politische Stabilität langfristig bewahren will. Es ist auch ein Votum gegen die oberen, hochmobilen und hochqualifizierten "Entscheider ", die ohnehin nichts zu befürchten haben und das Volk ständig belehren, was man zu denken hat - und bei Nichtbeklatschen ihrer Ideologie mit dem Fremdenfeind oder gar Rassismus-Hammer kommen.

Selbst Marx hätte eine Masseneinwanderung abgelehnt, und der war sicher nicht fremdenfeindlich. Man sehe sich mal an welche Lobbys gegen diese Initiative waren. Unternehmer, Wirtschaft, Gewerkschaft. Und schon da müsste man gesehen habe welches Geistes Kind die Gegner waren, Lohndumping und Konkurenzkampf auf dem Arbeitsmarkt war das Ziel, dieses wurde nicht erreicht. Damit haben die Schweizer gegen 5,- € Brutto-Stundenlohn entschieden, gegen unbezahlte Überstunden und gegen 12-Stunden Tage.

Außerhalb der EU hat jedes Land das Recht dazu, seine Grenzen aufzuzeigen und zu sagen "bis hierhin und nicht weiter", wenn es meint, dadurch Schaden zu nehmen. Daran kann nichts verkehrtes sein. Eine EU, die Freihandelskommen hinter verschlossenen Türen durchpeitschen will, die Gen-Mais zuläßt und allerhand andere undemokratische Dinge initiiert, wird dem Bürger immer suspekter. Die von der Elite und ihren Jüngern beschworene "Toleranz" sieht doch in der Realität so aus: Die Upperclass nutzt die migrierte Unterschicht zum Lohndumping (Marx hat dies als industrielle Reservearmee beschrieben), die Mittelschicht finanziert die Migration, und die Unterschicht wird als rassistisch verschrien, wenn sie nicht in Begeisterung ausbricht, wenn in ihrem Wohnumfeld Ghettos entstehen.

Ich glaube, dass es für viele Deutsche so ein Faust-in-den-Magen-Gefühl ist, weil die Schweizer noch offen sagen dürfen, was sie denken und selbst bestimmen können, was in ihrem Land geht und was nicht. Mir soll es egal sein. Ich habe eine reale Demokratie in Uruguay, aber die übrigen Europäer mögen neidvoll in Richtung Schweiz blicken.

Samstag, 1. Februar 2014

Michael Schumacher ist mir scheißegal

Michael Schumacher hatte mit den Steuerbehörden in der Schweiz Sonderkonditionen für seine Steuern ausgehandelt, die um ein Vielfaches unter dem deutschen Spitzensteuersatz liegen. Formel 1-Weltmeister Michael Schumacher hatte durch einen Trick eine niedrige Steuerklasse in der Schwiez erhalten, weil er dort als „beschäftigungslos“ gelten kann. Weil es keine Formel 1-Rennstrecke auf schweizerischem Boden gibt, gilt Michael Schumacher dort als nicht erwerbstätig. Vermutet wird, dass er von seinem geschätzten Jahreseinkommen in Höhe von 150 Millionen Euro weit weniger als 10 Prozent als Steuer am die Schweiz abführt. Nun hat sich der Multimillionär den Kopf gestoßen. Vollkommen egal. Deutschland ist Michael Schumacher scheißegal - Michael Schumacher ist mir scheißegal.

Montag, 20. Januar 2014

Kanzlerin Merkel will europäische Vormachtstellung in Afrika ohne deutsche Infantrie

Die EU wird eine Militärmission in der Zentralafrikanischen Republik starten, die bereits im Februar mit der Aufstellung einer Schutztruppe beginnen soll. Deutschland deckt die militärische Intervention, wird aber nur Flugzeuge entsenden. 500 bis 1000 Soldaten sollen zunächst für ein halbes Jahr den Flughafen der Hauptstadt Bangui schützen.

Auch die EU geht nicht ernsthaft davon aus, dass nach den ersten sechs Monaten afrikanische Soldaten die Funktion der europäischen Schutztruppe übernehmen können. Klar ist allen Beteiligten, dass die von Außenminister Frank-Walter Steinmeier als "Überbrückungslösung" bezeichnete Einmischung ein dauerhaftes Eingreifen in den Konflikt in der Zentralafrikanischen Republik bedeutet. Die EU-Nationen eilen Frankreich zu Hilfe, das seinen Einfluß im einstigen Kolonialreich dauerhaft sichern möchte und bereits bereits mit 1600 Mann auf Seiten christlicher Milizen im Kampf gegen muslimische Freiheitskämpfer eingegriffen hat. Rund 100.000 Flüchtlinge campen rund um die Startbahnen des Flughafens und geben Europa einen willkomenen Anlaß, seinen Machtanspruch in Afrika zu demonstrieren.

Deutschland wird das Afrika-Korps zu hause lassen und nur einen Luftwaffen-Airbus vom Typ A310 für Passagiere und Fracht umgbauen und insgesamt vier Flugzeuge einsetzen. Zwei Jets zum Transport, einen Airbus für die Betankung anderer Flugzeuge in der Luft und den "MedEvac"-Airbus, eine Art fliegendes Krankenhaus, der auch den zahlreichen deutschen Söldnern in der französischen Fremdenlegion medizinische Versorgung leisten soll. Wer die Hegemonie der Europäer und ihrem postkolonialen Machtstreben den Geldhahn zudrehen möchte, sollte sich dem Steuerwahn entziehen und wengistens für sich selbst eine friedliche Lösung suchen!


Dienstag, 14. Januar 2014

Brasilien und Gewalt: 1.100.000 Ermordete in 30 Jahren

Rivalisierende Gangs haben faktisch die Kontrolle über das Gefängnis Pedrinhas im Bundesstaat Maranhão. Sie verteidigen ihre Herrschaft mit extremer Gewalt, beschreibt ein Bericht des Nationalen Justizrates (CNJ) die Situation. Allein 2013 wurden in diesem Gefängnis mindestens 59 Gefangene ermordet. Die Situation sei völlig außer Kontrolle, wird der CNJ-Richter Luiz Douglas Martins zitiert. In Brasilien wurden allein 2012 50.810 Morde verübt, Tendenz steigend. Das Sekretariat für öffentliche Sicherheit gibt die Mordrate mit 25,8 Personen pro 100.000 Einwohner an, die im Bundesstaat Alagoas sogar bei 61,8 Fällen pro 100.000 liegt. Nur im August 2013 sind im Bundesstaat Rio de Janeiro 406 Menschen ermordet worden. Insgesamt wurden in den letzten 30 Jahren 1,1 Millionen Menschen gewltsam getötet. Erst am vergangenen Wochenende sind bei einer Mordserie in der brasilianischen Stadt Campinas zwölf Menschen getötet worden, als mehrere vermummte Männer in zwei Autos aus dem Auto heraus das Feuer eröffneten. Denken Sie an die Sicherheitslage in einem Land, wenn Sie auswandern oder auch nur ein Postfach im Ausland mieten wollen!

Montag, 6. Januar 2014

Nach Fukushima-Einsatz: 51 US-Marinesoldaten haben Krebs

Schilddrüsenkrebs, Hodenkrebs, Gehirntumore und Leukämie heißen die Diagnosen für 51 Mitglieder eines US-Flugzeugträgers, denen nach einem Rettungseinsatz in Japan verschieden Krebsarten attestiert wurden. Die Matrosen klagen gegen das japanische Unternehmen Tepco als Betreiber der maroden Atomanlage auf Schadensersatz und werfen dem Unternehmen Fahrlässigkeit im Umgang mit der Atom-Katastrophe vor.

Im März 2011 war ihr Flugzeugträger in Japan, um im Rahmen der Operation "Tomodachi“ Überlebende der Atomreaktor-Katastrophe zu retten. Dabei kamen die Matrosen in Kontakt mit der radioaktiven Wolke. An Bord befanden sich auch Entsalzungsanlagen, die Meerwasser zum Trinken, zum Kochen als auch zum Waschen und Duschen aufbereiteten. Dabei wurde auch verstrahltes Wasser aus der Tepco-Anlage genutzt. Mehrere Mitglieder der Mannschaft klagten nach dem Einsatz über Symptome von Verstrahlung wie starke Übelkeit, Kopfschmerzen und Nasenbluten. Erst nach mehreren Tagen wurden sie vom Kapitän des Schiffes darüber informiert, dass das Wasser an Bord und das Ventilationssystem kontaminiert sind.

Das amerikanische Militär bestreitet einen Zusammenhang der Krebserkrankungen mit der Katastrophe von Fukushima und behauptet, dass Militärangehörige ohnehin häufiger an Krebs erkrankten. Demnach entwickle jeder zweite Mann und jeder dritte Frau im U.S. Militär zu ihren Lebzeiten irgendeine Form von Krebs. Nach dieser Einschätzung werden Soldaten also ohnehin auf die eine oder andere Art verheizt, so dass die ganze Aufregung um die Krebserkrankungen unangemessen ist. Schließlich bestätigte der Sprecher der U.S. Pazifik Flotte, dass Die U.S. Navy Maßnahmen ergriffen hat, um den Grad der von Fukushima erzeugten Verseuchung auf U.S. Navy Schiffen und Flugzeugen zu kontrollierenund zu minimieren.

Deshalb: Schwamm drüber und .... ach ja - welches Land ist am weitesten entfernt von Japan?

Freitag, 3. Januar 2014

Bulgaren und Rumänen kommen - Jeder vierte EU-Bürger ist von Armut bedroht


Laut Eurostat sind 124,5 Millionen Menschen in der Europäischen Union von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Damit sind fast 25 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht. 2008 lag der Wert noch bei 23,7 Prozent. Betroffen sind den Eurostat-Kriterien zufolge Menschen, die von Armut bedroht sind, unter erheblicher materieller Entbehrung leiden oder in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit leben. Am härtesten betroffen waren im vergangenen Jahr die Menschen in Bulgarien (49 Prozent), Rumänien (42 Prozent) sowie Lettland (37 Prozent) und Griechenland (35 Prozent). In Deutschland sind der Statistik zufolge 19,6 Prozent der Einwohner von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In den Niederlanden und in Tschechien sind nur 15 Prozent der Bevölkerung bedroht. Deutsche Gemeinden tragen eine hohe Last wegen der Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die in Deutschland Sozialleistungen beantragen. Für Rumänen und Bulgaren ist Deutschland ein Paradies, in dem ihnen vergleichsweise hohe Sozialleistungen gesetzlich zustehen.


Es ist nun an der Zeit zu teilen, jedenfalls für den deutschen Mittelstand und die deutschen Steuerzahler. Das hat auch Papst Franziskus erkannt, der in seiner weltweit übertragenen Weihnachtsbotschaft um Hilfe und Solidarität für die Armen und Schwachen und für Ausgegrenzte und Flüchtlinge gebeten hat. Betrachten wir also die kommende Erhöhung der deutschen Steuerlast zu Gunsten der Menschen in Bulgarien und Rumänien als christliches Gebot und schließen die deutschen Konzerne mit ihren Exportrekorden innerhalb der Europäischen Union in unser Gebet mit ein. Schließlich garantieren Steuervergünstigungen für deutsche Unternehmen weiterhin hohe Gewinne, die auch dem kleinen Steuerzahler zu Gute kommenn, wenn Aktionäre wieder mehr Luxusgüter konsumieren und damit das Umsatzsteueraufkommen deutlich erhöhen.

Mittelständische Unternehmen mit weniger christlichen Ambitionen dürfen allerdings auch 2014 weiter an eine eigene Lösung für den Abzockwahnsinn in Deutschland und der EU denken und über die Anmietung einer Postadresse im Ausland nachdenken. Raus aus dem Schraubstock der inländischen Verantwortung und ein Postfach im Ausland mieten!