Donnerstag, 19. Dezember 2013

B2B Technologies Chemnitz GmbH - der Hecht im Karpfenteich

Es klingt grob, aber es ist die Wahrheit: Die B2B Technologies Chemnitz GmbH ist der gut genährte Hecht im Karpfenteich, weil die Karpfen dumm und gutmütig sind. Dieser Karpfenteich ist im Ergebnis nichts anderes, als ein Spiegelbild der deutschen Gesetzgebung, die den Abzockern die Grundlage für ihre Raubzüge schafft. Der ehrliche Gewerbetreibende wird für seine Ehrlichkeit bestraft und muss den Abzockern einen Großteil seiner ohnehin nicht üppigen Gewinnmarge in den Rachen schmeissen.

Hat man sich erst einmal auf Portalen wie  gewerbekunden-marktplatz.de oder lagerware 2013.de angemeldet, kommt umgehend eine Rechnung ins Haus. Bei der B2B Technologies Chemnitz GmbH (ehemals JW Handelssysteme und Melango.de) handelt es sich um eine Firma, die auch nach der Einführung der Button-Lösung Vertragsschlüsse behaupten und Rechnungen stellen. Der Sachverhalt gleicht oft den von früher bekannten „Abo-Fallen“, bei denen es auf der Homepage sehr günstig wirkende Angebote geben soll. Wer sich ohne genau hinzuschauen anmeldet, soll einen Vertrag über eine Nutzung abgeschlossen haben, für die man eine kostenlose Mitgliedschaft vermutete. Der Schrei nach dem Gesetzgeber ist sinnlos. Abzocker regieren auch im Parlament und die Gerichte wollen die Akte ohne große Arbeit loswerden. Das Opfer bleibt der Gewerbetreibende oder Freiberufler, der sich redlich um sein Geschäft bemüht und von allen Seiten abgezockt wird.

Die B2B Technologies Chemnitz GmbH ist der Wink mit dem Zaunpfahl, endlich auch Methoden anzuwenden, bei denen der Gegner ins Leere läuft. Das fängt bei der Impressumspflicht an und hört bei der Steuerpflicht auf. Hören Sie den Weckruf der Abofallen und bremsen sie die Abzocker aus. Mit einem Briefkasten im Ausland, einer ausländischen Geschäftsadresse bzw. einem Postfach im Ausland, werden sich es sich die Abzocker überlegen, Sie überhaupt anzuschreiben. Eine Klage auf Zahlung irgendwelcher Kosten scheint ohnehin aussichtslos. Schlagen Sie den Feind mit ähnlichen Waffen und mieten Sie eine Postadresse im Ausland und freuen Sie sich über ein schönes Impressum!.  

Dienstag, 10. Dezember 2013

Streaming Abmahnung - Landgericht Köln unterstützt Abmahnmafia

Jeder Streaming-Abmahnung der Rechtsanwälte U + C aus Regenburg von RedTube-Nutzern gingen offenbar rechtswidrige Beschlüsse des Landgerichts Köln mit folgendem Wortlaut voraus:

"Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks zu des, aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG vor. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung ist für einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - I ZB 80/11 "Alles kann besser werden")."

Bei den Streaming-Abmahnungen handelt es sich jedoch nicht um angebliche Rechtsverletzungen über eine Tauschbörse! Das Gericht verwendete in dem Textbaustein des Beschlusses die Formulierung „sog. Tauschbörse“ – obwohl dies nicht vorliegt und von den Abmahnanwälten nicht einmal behauptet wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Richter den Antrag auf Auskunftserteilung des Anschlussinhabers zur Versendung einer Abmahnung nicht wirklich gelesen haben. Offenbar fand keine fachgerechte richterliche Überprüfung der Anträge auf Auskunft statt und die Telekom oder andere Provider haben die Daten der Internetnutzer auf rechtswidriger Grundlage herausgegeben.

Die Richter machen sich dam,it zu Handlangern der Abmahnawälte, die sich ihre Dienste teuer bezahlen lassen. Im Ergebnis rollt eine Abmahnwelle durch Deutschland weil sich die Gerichte nicht die Mühe gemacht haben, Auskunftsanträge zu lesen - ob sie beim Lesen verstanden hätten, was Streaming eigentlich bedeutet, darf bezweifelt werden. Wie immer schließe ich mit der Anpreisung eines ersten Schritts in die richtige Richtung: "Raus aus dem Gestrüpp deutscher Gesetze und eine Postadresse im Ausland mieten! - Raus aus der Abmahnmaschine im Netz und ein Postfach im Ausland nutzen!"