Montag, 5. Mai 2014

KiPo-Basti vor dem Bundesverfassungsgericht

Der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy weht sich mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Beschlüsse zu seiner Durchsuchung vom Februar 2014, weil die Ermittler damals zu Unrecht die Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts angenommen hätten. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie. Nachgewiesen ist bis jetzt nur eine pädoerotische Neigung durch den Kauf nicht strafbarer Bilder nackter Jungen über eine kanadische Adresse. Das LKA Niedersachsen sieht nun aber auch den Verdacht bestätigt, dass über Edathys Bundestags-Laptop allein im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufgerufen wurden. Ob diese Dateien während der Plenarsitzungen abgerufen wurden, ist leider nicht bekannt. Den Rechner hatte der pfiffige Abgeordnete im Februar als gestohlen gemeldet, aber zum Unglück für den Kinderfreund waren die Verbindungsdaten des Bundestagsservers für die Ermittlungsbehörden verfügbar, da sie generell drei Monate gespeichert werden. Weil ihm in Deutschland Unheil droht, hat sich Kipo-Basti an eine derzeit unbekannte Auslandsadresse abgesetzt. Sich dem Zugriff der deutschen Justiz durch eine Adresse im Ausland zu entziehen, ist nicht nur in Strafverfahren ein beliebter Schutz vor überharter Verfolgung. Auch zivilrechtlich macht die Verwendung einer ausländischen Adresse Sinn, um Abmahnanwälten die Motivation für eine kostenpflichtige Abmahnung  zu nehmen.

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