Dienstag, 13. Mai 2014

Erschossener Austauschschüler im Banne des Teufels

Der in einer fremden Garage im US-Bundesstaat Montana erschossene 17-jährige Austauschschüler und gläubige Moslem Diren Dede aus Hamburg war nach Angaben seines ihn zum Tatzeitpunkt begleitenden Freundes Robby Pazmino darauf aus, alkoholische Getränke zu stehlen. Nun verbietet das Recht in den USA natürlich das Betreten fremden Grund und Bodens als auch den Diebstahl. Nicht anders ist es im islamischen Recht, jedoch ist das Recht der Scharia noch strenger und gebietet Moslems sogar eine Distanz zum Alkoholgenuss, wie folgender Koranvers deutlich zeigt: "Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein wahrer Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch dann wohl ergeben." Damit wird deutlich, dass Diren Dede schon bei Beachtung lediglich einer der beiden im Tatzeitpunkt für ihn geltenden Rechtsordnungen nicht erschossen worden wäre und es ihm heute wohl noch gut ergehen würde. Das traurige Ergebnis des nächtlichen Beutezugs von Diren Dede muss Eltern mahnen, ihren Kindern mehr Respekt vor der Rechtsordnung fremder Länder beizubringen und noch strenger die Regeln eigenen Glaubens zu vermitteln.

Montag, 5. Mai 2014

KiPo-Basti vor dem Bundesverfassungsgericht

Der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy weht sich mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Beschlüsse zu seiner Durchsuchung vom Februar 2014, weil die Ermittler damals zu Unrecht die Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts angenommen hätten. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie. Nachgewiesen ist bis jetzt nur eine pädoerotische Neigung durch den Kauf nicht strafbarer Bilder nackter Jungen über eine kanadische Adresse. Das LKA Niedersachsen sieht nun aber auch den Verdacht bestätigt, dass über Edathys Bundestags-Laptop allein im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufgerufen wurden. Ob diese Dateien während der Plenarsitzungen abgerufen wurden, ist leider nicht bekannt. Den Rechner hatte der pfiffige Abgeordnete im Februar als gestohlen gemeldet, aber zum Unglück für den Kinderfreund waren die Verbindungsdaten des Bundestagsservers für die Ermittlungsbehörden verfügbar, da sie generell drei Monate gespeichert werden. Weil ihm in Deutschland Unheil droht, hat sich Kipo-Basti an eine derzeit unbekannte Auslandsadresse abgesetzt. Sich dem Zugriff der deutschen Justiz durch eine Adresse im Ausland zu entziehen, ist nicht nur in Strafverfahren ein beliebter Schutz vor überharter Verfolgung. Auch zivilrechtlich macht die Verwendung einer ausländischen Adresse Sinn, um Abmahnanwälten die Motivation für eine kostenpflichtige Abmahnung  zu nehmen.

Donnerstag, 1. Mai 2014

Krimineller Austauschschüler aus Deutschland in den USA erschossen

Beim Auskundschaften einer fremden Garage (Foto oben) im US-Bundesstaat Montana machte der 17-jährige Austauschschüler Diren Dede aus Hamburg tödliche Bekanntschaft mit der US-amerikanischen "Castle Doctrine", welche Bürgern, die sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück durch widerrechtlich eindringende Personen bedroht fühlen, den Einsatz auch tödlicher Waffengewalt erlaubt, ohne strafrechtlich belangt werden zu können. Zur Recht ist das Geschrei in Deutschland gross, denn der nachlässige Schutz von Leib, Leben und Eigentum nach deutschen Gesetzen und durch deutsche Gerichte verleitet nicht nur Jugendliche mit Migrationshintergrund zum Rechtsbruch. Diese unverantwortliche deutsche Grundhaltung könnte auch den in Deutschland aufgewachsenen Austauschschüler dazu verleitet haben, im Ausland widerrechtlich in die Garage des Todesschützen einzudringen. Doch in den USA herrschen bekanntlich andere Lebensumstände und Gesetze. Sein mangelndes Rechtsbewußtsein hat Diren Dede jedenfalls das Leben gekostet und die für das mangelnde Rechtsbewußtsein der deutschen Jungend verantwortlichen Politiker schreien natürlich am lautesten nach der Strafverfolgung des Schützen, der seine Rechtsgüter verteidigen wollte. Natürlich darf auch die Kritik am US-amerikanischen Waffenrecht nicht fehlen. Den Respekt vor fremden Rechtsgütern anzumahnen fällt jedenfalls niemandem ein.