Dienstag, 29. Oktober 2013

Postkasten im Ausland legal?

Ist ein Postkasten im Ausland legal? Verstosse ich mit einem Briefkasten im Ausland gegen Gesetze? Ist es strafbar, ein Postfach im Ausland einzurichten? Derartige Fragen bekommen wir regelmäßig gestellt und die Antwort ist kurz: Nein - sich eine Postadresse im Ausland anzumieten ist rechtmäßig und für viele Unternehmen ein Geschäft. Die gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für Österreich oder die Schweiz.

Für Schweizer beispielsweise sind deutsche Adressen attraktiv, denn zahlreiche Online-Händler beliefern Schweizer Kunden gar nicht. Andere bestrafen Schweizer mit überhöhten Preisen. Schweizer Konsumenten wehren sich mit einem simplen Trick dagegen, nämlich mit einer Postadresse in Deutschland. Kioske und andere kleine Firmen sowie Privatpersonen nehmen an Standorten unmittelbar hinter der Grenze Pakete entgegen und informieren den Adresseninhaber in der Schweiz. Dieser holt die Ware eigenhändig ab und bezahlt für diese Dienstleistung eine von Gewicht und Umfang abhängige Gebühr. Das ist gesetzlch zulässig und solange die Sachen nicht mehr als 300 Franken wert sind, ist der Import gratis. Erst bei einem Wert von über 300 Franken muss man die Ware am Grenzübergang verzollen und Mehrwertsteuer bezahlen. Das ist aber in jedem Fall günstiger, als sich die Ware auf dem Postweg schicken zu lassen, weil dann zusätzlich zu Zoll und Mehrwertsteuer Gebühren für die Zollabwicklung erhoben werden.

Die bekannte Schweizer Variante für eine Auslandsadresse ist nur ein Beispiel, für die Miete einer Adresse im Ausland. Für ein Postfach im außereuropäischen Ausland können ganz andere Gründe ausschlaggebend sein.

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