Dienstag, 29. Oktober 2013

Abmahnung bei 08/15-Fotos - zehnfacher Lizenzschaden als Schadensersatz!

Mit Beschluss vom 22.8.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg (AZ: 6 W 31/13), dass selbst bei Fotos, die im Online-Bereich nur zu privaten Zwecken verwendet werden, der Streitwert mit dem 10-fachen Wert einer einfachen Lizenz anzunehmen sei. Die Beklagte hatte zwei Produktfotos mit einem Lizenzwert von je 45,- EUR bei einer eBay-Auktion genutzt. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch wurde vom OLG Brandenburg auf 450,- EUR pro Bild festgelegt. Weil das wirtschaftliche Interesse des Urhebers die wirkungsvolle Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Eigentum sei, wäre eine bloße Verdoppelung des Lizenzsatzes dem Schutz des Urhebers nicht gerecht.

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