- Vollständiger Name
- Vollständige postalische Adresse
- Email-Adresse, Telefon- und Faxnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT registration number), mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen
- Im Register eingetragener Name des Unternehmens
- Die Registernummer des Unternehmens
- Die im Register eingetragene Adresse mit dem Zusatz, in welchem Teil des Vereinigten Königreichs (z.B England oder Wales) das Unternehmen registriert ist
- Wenn es sich um eine „investment company“ gemäß dem Trading Disclosures Regulations (section 833) und dem Companies Act 2006, (section 266) handelt, ist dies anzugeben
- Falls das Unternehmen von der Pflicht befreit ist, das Wort „limited“ als Teil seines registrierten Namens zu führen, ist dies anzugeben
- Falls es sich um eine sog. „community interest company“ handelt, die kein staatliches Unternehmen ist, ist anzugeben „limited company“
- Wenn die Höhe des Aktienkapitals auf der Website angegeben ist, muss das eingezahlte Grundkapital angegeben werden.
- Falls sich das Unternehmen im Konkurs befindet, muss dies auf der Website des Unternehmens angegeben werden.
- Die Pflichtangaben müssen für den Kunden „einfach, direkt, und ständig“ einsehbar sein.
Fazit: Glauben Sie nicht daran, in Europa per Internet Geschäftsideen durchsetzen zu können, ohne eine prall gefüllte Kriegskasse für Auseinandersetzungen mit abmahnfreudigen Mitbewerbern zu haben.
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