Samstag, 14. September 2013

Abmahnungen auf ebay wegen Verstosses gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Deutschland leidet weiter unter der Krankheit namens Abmahnung. Einige kranke Geister haben jetzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zur Basis von Abmahnungen über ebay auserkoren. "Zuverlässiger und empfehlenswerter Käufer" lauten zahlreiche Bewertungen - Darin soll eine Diskrimierung von Käuferinnen liegen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz strebt den Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr an. Nach § 19 AGG ist eine Benachteiligung wegen des Geschlechts, bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen unzulässig. Wer nun ohne weiteres die männliche Form "Käufer" bei der Bewertung wählt, könnte Opfer einer Abmahnung werden. Deutschland und Europa sind krank und leiden weiter. Vermeiden Sie eine Ansteckung und umgehen Sie die Infektionszone durch ein Postfach im Ausland.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen