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Dienstag, 3. September 2013
Abmahnwahnsinn ohne Grenzen
Sie betreiben eine Hobby-Website ohne jegliche kommerzielle Interessen? Für den Abmahnhai ist dies kein Problem, er fischt in den Tiefen Ihrer Website und findet garantiert einen leckeren Happen. So ging es dem Betreiber der Fanseite www.comedix.de: "Das Asterix-Archiv Comedix.de existiert nun seit 14 Jahren und in den Tiefen des Systems hat eine Bildagentur eine nicht von mir lizenzierte Fotografie gefunden, die nun über eine Kanzlei entsprechend abgemahnt wird. Für mich war in den letzten Jahren das Urheberrecht immer im Fokus und ich habe sehr viele Genehmigungen für die Verwendung von Texten und Bildern angefragt und bekommen. Dass sich das bei mir verwendete Bild nun doch finden ließ, ist mehr als unglücklich. Ich bin mir bewusst, dass das ein Fehler war, doch ich verstehe nicht, warum es keine gütige Einigung für eine private Seite ohne jede finanziellen Interessen geben kann. Ich lasse mich bereits anwaltlich beraten, trotzdem werden massive Kosten (nach Erstauskunft bis zu 3.000 Euro) auf mich zukommen. Mit dem ersten Schrecken habe ich schon die Einstellung meiner Asterix-Seite ins Auge gefasst, denn auch meine Motivation bekommt hiermit einen schweren Schlag, vom Finanziellen ganz zu schweigen." Der Betreiber macht weiter, obwohl er überlegt hatte, ob ihm sein Hobby das Abmahnrisiko überhaupt noch wert sei. Die Seite exsitiert wohl heute nur noch, weil der hungrige Abmahnhai sich mit einem Häppchen zufrieden gab, denn der Rechteinhaber hatte in diesem Fall berücksichtigt, dass nach § 97a Abs. 2 UrhG in einfach gelagerten Fällen bei nur unerheblicher Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die Geltendmachung von Anwaltskosten für die erste Abmahnung auf 100 EURO begrenzt ist. Wollen Sie als Websiteninhaber lieber ein blaues Auge durch eine Abmahnung vermeiden?
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