Dienstag, 24. Juni 2014

Willkommen zu Hause - Herr Richter am Amtsgericht Lieberum

Der unter dem Verdacht Examenslösungen für angehende Volljuristen verkauft zu haben stehende frühere Referatsleiter im niedersächsischen Justizprüfungsamt ist von Italien ausgeliefert worden und nun in deutscher Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Bestechlichkeit in besonders schweren Fällen vor. Der zum Prüfungsamt abgeordnete Amtsrichter war mit einer scharfen Waffe und wohl ebenso scharfen Proistituierten in Italien festgenommen worden, wohin er nach Bekanntwerden der gegen ihn erhobenen Vorwürfe geflüchtet war.Bis jetzt soll er noch keine Angaben zur Sache gemacht haben und es ist zu erwarten, dass mit ihm ein umfassender Deal gemacht wird, in dem er sämtliche Kunden ans Messer zu liefern hat, um selber einen gehörigen Strafrabatt zu erhalten.

Die Ermittlungen richten sich nicht nämlich nicht nur gegen den korrupten Richter, sondern auch gegen die Käufer der Examenslösungen. Weil unter den 2.000 verdächtigen Klausuren auch 101 Prüfungsarbeiten von amtierenden Volljuristen im Staatsdienst sind, werden Juristen in allen Bereichen der Republik um ihre Karriere zittern. Ob der in Untersuchungshaft genommene Richter unter besonderen Sichereitsvorkehrungen steht, um sein Leben ob seiner brisanten Kenntnisse zu schützen, ist derzeit nicht bekannt.  .

Dienstag, 13. Mai 2014

Erschossener Austauschschüler im Banne des Teufels

Der in einer fremden Garage im US-Bundesstaat Montana erschossene 17-jährige Austauschschüler und gläubige Moslem Diren Dede aus Hamburg war nach Angaben seines ihn zum Tatzeitpunkt begleitenden Freundes Robby Pazmino darauf aus, alkoholische Getränke zu stehlen. Nun verbietet das Recht in den USA natürlich das Betreten fremden Grund und Bodens als auch den Diebstahl. Nicht anders ist es im islamischen Recht, jedoch ist das Recht der Scharia noch strenger und gebietet Moslems sogar eine Distanz zum Alkoholgenuss, wie folgender Koranvers deutlich zeigt: "Ihr Gläubigen! Wein, das Losspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein wahrer Greuel und Teufelswerk. Meidet es! Vielleicht wird es euch dann wohl ergeben." Damit wird deutlich, dass Diren Dede schon bei Beachtung lediglich einer der beiden im Tatzeitpunkt für ihn geltenden Rechtsordnungen nicht erschossen worden wäre und es ihm heute wohl noch gut ergehen würde. Das traurige Ergebnis des nächtlichen Beutezugs von Diren Dede muss Eltern mahnen, ihren Kindern mehr Respekt vor der Rechtsordnung fremder Länder beizubringen und noch strenger die Regeln eigenen Glaubens zu vermitteln.

Montag, 5. Mai 2014

KiPo-Basti vor dem Bundesverfassungsgericht

Der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy weht sich mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Beschlüsse zu seiner Durchsuchung vom Februar 2014, weil die Ermittler damals zu Unrecht die Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts angenommen hätten. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie. Nachgewiesen ist bis jetzt nur eine pädoerotische Neigung durch den Kauf nicht strafbarer Bilder nackter Jungen über eine kanadische Adresse. Das LKA Niedersachsen sieht nun aber auch den Verdacht bestätigt, dass über Edathys Bundestags-Laptop allein im November 2013 mindestens 21 Bilddateien mit strafbarem kinderpornografischen Inhalt aufgerufen wurden. Ob diese Dateien während der Plenarsitzungen abgerufen wurden, ist leider nicht bekannt. Den Rechner hatte der pfiffige Abgeordnete im Februar als gestohlen gemeldet, aber zum Unglück für den Kinderfreund waren die Verbindungsdaten des Bundestagsservers für die Ermittlungsbehörden verfügbar, da sie generell drei Monate gespeichert werden. Weil ihm in Deutschland Unheil droht, hat sich Kipo-Basti an eine derzeit unbekannte Auslandsadresse abgesetzt. Sich dem Zugriff der deutschen Justiz durch eine Adresse im Ausland zu entziehen, ist nicht nur in Strafverfahren ein beliebter Schutz vor überharter Verfolgung. Auch zivilrechtlich macht die Verwendung einer ausländischen Adresse Sinn, um Abmahnanwälten die Motivation für eine kostenpflichtige Abmahnung  zu nehmen.

Donnerstag, 1. Mai 2014

Krimineller Austauschschüler aus Deutschland in den USA erschossen

Beim Auskundschaften einer fremden Garage (Foto oben) im US-Bundesstaat Montana machte der 17-jährige Austauschschüler Diren Dede aus Hamburg tödliche Bekanntschaft mit der US-amerikanischen "Castle Doctrine", welche Bürgern, die sich in ihrer Wohnung oder auf ihrem Grundstück durch widerrechtlich eindringende Personen bedroht fühlen, den Einsatz auch tödlicher Waffengewalt erlaubt, ohne strafrechtlich belangt werden zu können. Zur Recht ist das Geschrei in Deutschland gross, denn der nachlässige Schutz von Leib, Leben und Eigentum nach deutschen Gesetzen und durch deutsche Gerichte verleitet nicht nur Jugendliche mit Migrationshintergrund zum Rechtsbruch. Diese unverantwortliche deutsche Grundhaltung könnte auch den in Deutschland aufgewachsenen Austauschschüler dazu verleitet haben, im Ausland widerrechtlich in die Garage des Todesschützen einzudringen. Doch in den USA herrschen bekanntlich andere Lebensumstände und Gesetze. Sein mangelndes Rechtsbewußtsein hat Diren Dede jedenfalls das Leben gekostet und die für das mangelnde Rechtsbewußtsein der deutschen Jungend verantwortlichen Politiker schreien natürlich am lautesten nach der Strafverfolgung des Schützen, der seine Rechtsgüter verteidigen wollte. Natürlich darf auch die Kritik am US-amerikanischen Waffenrecht nicht fehlen. Den Respekt vor fremden Rechtsgütern anzumahnen fällt jedenfalls niemandem ein.  

Donnerstag, 17. April 2014

Abmahnung gegen Xing-Profile, der deutsche Abmahnwahnsinn geht weiter

ERst vor kurzem werden Inhaber von Xing-Profilen abgemahnt, weil sie kein Impressum angegeben hatten. Nach dem Telemediengesetz (TMG) ist jeder Anbieter von Telemedien in Deutschland verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzuhalten. Das gilt auch für Facebook-Profile, wenn diese geschäftlich genutzt werden. Für ein Onlinegeschäftsnetzwerk wie Xing dürften  die gleichen Regeln gelten. Das Abmahnrisiko kann man verringern, indem man ein vollständiges Impressum angibt. Das Impressum auf Xing lässt sich eintragen, indem man sich eingeloggt und den Link "Impressum bearbeiten" anklickt.

In das Impressum gehört mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname. Daneben fordert das Gesetz eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist daher nach § 5 Nr. 2 TMG zwingend. Seit durch das Internet und soziale Medien so gut wie jeder zum Anbieter von Informationen geworden ist, wird das geltende Recht der Abmahnung häufig dazu genutzt, um Firmen oder Personen abzumahnen und mit den Anwaltskosten zu belasten. Abmahnanwälte betreiben so teilweise ein regelrechtes Abmahngeschäft. Wir können nur dazu raten, den Geschäftssitz mit einer Adresse ins Ausland zu verlagern und dazu die ausländischen Angaben ins Impressum zu stellen. Dazu reicht im Zweifel auch eine Briefkastenfirma im Ausland.

Samstag, 12. April 2014

Redtube-Abmahnungen rechtswidrig - Abzockanwälte weiter auf freiem Fuss

Wegen der Massenabmahnungen wegen angeblich illegaler Porno-Streamings von Redtube-Nutzern hat das Amtsgericht Potsdam am Mittwoch mit einem Versäumnisurteil gegen die Firma The Archive AG festgestellt, dass diese keinen Unterlassungsanspruch und auch keinen Zahlungsanspruch gegenüber den abgemahnten Nutzern hat.

The Archive AG hat nach eigenen Angaben die alleinigen Verwertungsrechte für einige der auf RedTube abgerufenen Pornofilme. Das Versäumnisurteil ist erlassen worden, weil zur mündlichen Verhandlung weder ein Vertreter von The Archive noch von der sie vertretenden Kanzlei Urmann erschienen ist.

Die Kanzlei Urmann + Collegen hatte Anfang Dezember Tausende Nutzer wegen einer angeblich illegalen Nutzung der Streaming-Plattform Redtube abgemahnt. Das Landgericht Köln hatte erlaubt, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern zu ermitteln. Inzwischen hat das Landgericht seine falsche Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten korrigiert und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Abmahn-Kanzlei. Das Justizministerium stellte unterdessen klar, dass das streamen von Videos keine Verletzung von Urheberrechten ist.

Die The Archive AG selbst war für Nachfragen in dem Fall nie zu erreichen, Reaktionen erfolgten dort weder auf Mails noch auf Anrufe. Die Website ist nicht erreichbar, das Telefon klingelt, aber es geht niemand ran. Es drängt sich auch im aktuellen Urmann-Fall ein Betrugsverdacht auf.

Dazu passt, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Regensburger Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann und Frank Oliver Drescher wegen versuchten Betrugs mit Abmahnungen durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH. Wenn sich der Vorwuf des Betruges gegen Frank Drescher und gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann bewahrheiten, könnten eigene Schadensersatzansprüche der Abgemahnten gegen Frank Drescher und Thomas Urmann (U + C Rechtsanwälte) geltend gemacht werden. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wird zum Aktenzeichens 103 Js 16997/12 ein Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann wegen versuchten Betruges geführt.

Deutschland und seine Abmahnanwälte, ein Drama in unendlichen Akten. Deshalb rechtzeitig über eine ladungsfähige Anschrift im Ausland nachdenken. Eine Auslandsadresse außerhalb der Europäischen Union schützt vor der Gier von Abmahnanwälten.

Donnerstag, 10. April 2014

BGH: Angabe der Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend, ABER ...

Nach dem Urteil des BGH vom 25. Januar 2012, Aktz.: VIII ZR 95/11, soll die Angabe einer Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend sein. Die Entscheidung betrifft einen Fall aus dem Jahr 2008. In diesem war in der Widerrufsbelehrung als Anschrift, an welche der Widerruf zu richten war, die Postfachadresse des Anbieters angegeben. Das Urteil, wonach die Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse im Fernabsatz den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Anforderungen genügte, war jedoch ein Urteil zu alter Rechtlage. Nach der heutigen Rechtslage ist anders zu entscheiden, denn in § 360 BGB heisst es nun:

§ 360
Widerrufs- und Rückgabebelehrung

(1) Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine wesentlichen Rechte deutlich machen. Sie muss Folgendes enthalten:

1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf,
2. einen Hinweis darauf, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf und in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden kann,
3. den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und
4. einen Hinweis auf Dauer und Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache genügt.

Damit muss eine echte Adresse in der Widerrufsbelehrung enthalten sein und die Entscheidung des BGH vom 25. Januar 2012, Aktz.: VIII ZR 95/11, ist obsolet. Es darf auch eine Adresse im Ausland mit dem Namen und der ladungsfähigen Anschrift desjenigen sein, demgegenüber der Widerruf zu erklären ist. Informieren Sie sich über eine Auslandsadresse.

Mittwoch, 2. April 2014

Lieber Jörg Lieberum,

Mensch Jörg, das hätte ich Dir gar nicht zugetraut. Der Lieberum mit Nutte, geladener Knarre und ´nem satten Handgeld von 30 Riesen auf der Flucht. Konntest den Hals nicht vollkriegen und hast dann noch eine Flucht hingelegt, die für einen biederen Amtsrichter einen Aufschrei der Achtung auslösen muss, jeden Kleinkriminellen allerdings die Hände über dem Kopf zusammenschlagen läßt. Wie konnten Dich die Zielfahnder so schnell in Mailand finden? Es musste natürlich das 4-Sterne-Hotel "Lloyd" in Mailand sein. Die kleine Rumänin hättest Du doch in jeder billigen Absteige bumsen können und die Flucht wäre vielleicht erfolgreich gewesen! Bei den Dingern die Du jahrelang im Landesjustizprüfungsamt gedreht hast, hätte jeder durchschnittliche Gangster längst einen Fluchtplan auf Tasche gehabt. Und Du? Hals über Kopf nach Italien, was für ein schwaches Bild! Hättest Du rechtzeitig meinen Blog gelesen, wäre Dir spätestens bei den Zeilen über den Kollegen Drach ein Licht aufgegangen: Südamerika und nicht Südeuropa. Na ja, was soll´s. Wirst ja nicht für ewig im Bau landen und jede Menge Vollhonks ans Messer liefern, die so blöd waren, die Formulierungen aus den Musterlösungen auch noch zu übernehmen. Das wird ein Heidenspass wenn ich daran denke, wie Du ein Spiesserleben nach dem anderen hochgehen läßt. Das Ding als Richter ist gelaufen. Aber anders als die Schwachmaten, die sich bei Dir eingekauft haben, kannst Du in spätestens 10 Jahren nochmal als Volljurist einsteigen, vielleicht gibt´s ja sogar ´ne Anwaltszulassung. Das kriegen die Jungs, die Du bald in die Tonne treten wirst, nicht mehr hin. Die sind auf Dauer ihr zweites Staatsexamen los und das Familienleben ist gleich mit im Eimer. Der Traum vom Reihenendhaus geplatzt. Also Jörg, alles Gute bei Deinem Prozess. Leicht wird´s nicht, schließlich hast Du die Säulen der Institution angekackt, die über Dich richten wird. Wie gesagt, in 10 Jahren kräht kein Hahn mehr danach und mit der fortschreitender EU-Erweiterung gibt´s auch für 60-jährige Ex-Knackis nocht genug junges Gemüse zum Vögeln. Aber bitte nicht wieder im Luxushotel, das lohnt sich nämlich nicht. Hau´ rein, ich muss jetzt zum Strand. (Foto: mugshot Jörg Lieberum, Milano)

Samstag, 1. März 2014

Eine Adresse im Ausland - damit bei E-Mail-Werbung auch weiterhin die Sonne scheint

Längst ist für Deutschland und Europa entschieden, dass schon die Übersendung einer einzigen E-Mail ohne die Erlaubnis des E-Mail-Empfängers rechtswidrig ist. Davon sind auch die Übersendung von Zahlungsaufforderungen, die dem Absatz und der Verwertung eigener Leistungen dienen, erfasst. Eine solche Art der Werbung soll das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers bzw. bei Unternehmern deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt sein. Die Beweislast für eine erfolgte Anmeldung bzw. dem Einverständnis des Empfängers in Werbezusendungen liegt beim Händler. Mit dieser grundsätzlichen Regelung ist die klassische Werbe-E-Mail im Grunde tot, weil mit Abmahnungen ein werbender Unternehmer schnell mit hohen Kosten überzogen werden kann. Voraussetzung ist dabei natürlich die Möglichkeit des Abmahners, die Kosten auch einzutreiben, was bei einer Adresse des Werbenden im außereuropäischen Ausland schwer bis unmöglich ist. Wir empfehlen für Internetunternehmen stets eine Postadresse im Ausland, denn schon mit einem Briefkasten im Ausland kann bei klassischer E-Mail-Werbung auch weiterhin die Sonne scheinen.

Freitag, 21. Februar 2014

Island bleibt frei - die Europäische Union muss draussen bleiben

Nachdem die Schweizer sich mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen haben, das Einswanderungsdiktat der Europäischen Union (EU) in die Schranken zu weisen und die Zuwanderung in die freie Schweiz künftig eigenständig zu regeln, will nun die souveräne Regierung Islands den geplanten EU-Beitritt des Inselstaats stoppen. Aussenminister Gunnar Bragi Sveinsson erklärte, er werde persönlich für die Umsetzung des Abstandskurses zur EU sorgen.

Die regierende Fortschrittspartei und ihre Koalitionspartner der Unabhängigkeitspartei einigten sich am Freitag auf ein Gesetzesvorhaben, mit welcher die bereits 2010 beschlossene Kandidatur auf einen Beitritt zur Europäischen Union wieder zurückgezogen werden kann.

Island bleibt zunächst Teil des Schengen-Raums ohne Passkontrollen und wird auch weiter am freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums teilnehmen. Allerdings wird Island jedenfalls nicht Teil des Europäischen Rechtsraums, so dass auch auf Island eine attraktive Auslandsadresse ausserhalb vom Abmahnparadies Europa eingerichtet werden kann, die jedenfalls mehr unternehmerische Freiheit verspricht, als diese in Europa vorgesehen ist. Wir empfehlen Ihnen weiterhin ein Postfach im Ausland, bei dem man auch in Zukunft sicher sein kann, nicht in die Klauen der Eurokraten zu geraten.