ERst vor kurzem werden Inhaber von Xing-Profilen abgemahnt, weil sie kein Impressum angegeben hatten. Nach dem Telemediengesetz (TMG) ist jeder Anbieter von Telemedien in Deutschland verpflichtet, bestimmte Informationen bereitzuhalten. Das gilt auch für Facebook-Profile, wenn diese geschäftlich genutzt werden. Für ein Onlinegeschäftsnetzwerk wie Xing dürften die gleichen Regeln gelten. Das Abmahnrisiko kann man verringern, indem man ein vollständiges Impressum angibt. Das Impressum auf Xing lässt sich eintragen, indem man sich eingeloggt und den Link "Impressum bearbeiten" anklickt.
In das Impressum gehört mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Nachname. Daneben fordert das Gesetz eine Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist daher nach § 5 Nr. 2 TMG zwingend. Seit durch das Internet und soziale Medien so gut wie jeder zum Anbieter von Informationen geworden ist, wird das geltende Recht der Abmahnung häufig dazu genutzt, um Firmen oder Personen abzumahnen und mit den Anwaltskosten zu belasten. Abmahnanwälte betreiben so teilweise ein regelrechtes Abmahngeschäft. Wir können nur dazu raten, den Geschäftssitz mit einer Adresse ins Ausland zu verlagern und dazu die ausländischen Angaben ins Impressum zu stellen. Dazu reicht im Zweifel auch eine Briefkastenfirma im Ausland.
Ihre Adresse im Ausland steht bereit. Mieten Sie Ihre Postadresse oder Geschäftsadresse im Ausland mit oder ohne Unternehmensservice. Profitieren Sie von Konzepten für weltweite Dienstleistungen oder internationalen Warenhandel mit Hilfe einer Auslandsadresse außerhalb der Europäischen Union. Mit einem von uns zur Verfügung gestellten Postfach im Ausland sind Sie garantiert dauerhaft erreichbar. Fordern Sie unser unverbindliches Angebot jetzt an!
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Donnerstag, 17. April 2014
Dienstag, 29. Oktober 2013
Briefkastenfirma gründen
Ein Zauberwort im Wirtschaftsverkehr ist die Briefkastenfirma. Jeder weiß, was ein Briefkasten ist. Aber nicht jeder weiß, was eine Firma ist. Und die wenigsten wissen genau, was eine Briefkastenfirma ist. Nach § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) ist die die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Es ist sehr einfach, eine Firma zu gründen, aber es geht viel einfacher. Eine Gesellschaft zu gründen ist noch einfacher. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen, die sich durch einen Vertrag verpflichten, ein gemeinsames Ziel zu erreichen (§ 705 BGB). Wenn also Jochen und Bernd zusammen eine Website basteln um über diesen Internetauftritt Hundevideos ins Internet zu stellen oder eine Singelbörse mit Chat zu betreiben, sind sie bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Etwa die "Schnuffivideo GbR". Wenn nun diese "Schnuffivideo GbR" nicht so gerne der deutschen Impressumspflicht unterliegen möchte, kann sie den Betrieb einfach ins Ausland verlagern und dort ein Postfach mieten, über welches möglicher Schriftverkehr laufen kann.
Also: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch einfachen handschriftlichen Vertrag gründen, Briefkasten im Ausland mieten und schon hat man eine funktionierende Briefkastenfirma ohne jeglichen Gründungsaufwand und laufende Kosten nur für die Erhaltung der Gesellschaft. Natürlich funktioniert das ganze auch als Einzelperson. Es gibt kein rechtliches und erst recht kein tatsächliches Hindernis dafür, eine Postadresse im Ausland als "Schnufficonsulting" anzumieten, solange die Jahresmiete im Voraus bezahlt wird. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt und der böse Abmahner guckt in die Röhre. Die Tarife für eine Auslandsadresse finden Sie HIER.
Es ist sehr einfach, eine Firma zu gründen, aber es geht viel einfacher. Eine Gesellschaft zu gründen ist noch einfacher. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen, die sich durch einen Vertrag verpflichten, ein gemeinsames Ziel zu erreichen (§ 705 BGB). Wenn also Jochen und Bernd zusammen eine Website basteln um über diesen Internetauftritt Hundevideos ins Internet zu stellen oder eine Singelbörse mit Chat zu betreiben, sind sie bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Etwa die "Schnuffivideo GbR". Wenn nun diese "Schnuffivideo GbR" nicht so gerne der deutschen Impressumspflicht unterliegen möchte, kann sie den Betrieb einfach ins Ausland verlagern und dort ein Postfach mieten, über welches möglicher Schriftverkehr laufen kann.
Also: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch einfachen handschriftlichen Vertrag gründen, Briefkasten im Ausland mieten und schon hat man eine funktionierende Briefkastenfirma ohne jeglichen Gründungsaufwand und laufende Kosten nur für die Erhaltung der Gesellschaft. Natürlich funktioniert das ganze auch als Einzelperson. Es gibt kein rechtliches und erst recht kein tatsächliches Hindernis dafür, eine Postadresse im Ausland als "Schnufficonsulting" anzumieten, solange die Jahresmiete im Voraus bezahlt wird. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt und der böse Abmahner guckt in die Röhre. Die Tarife für eine Auslandsadresse finden Sie HIER.
Samstag, 5. Oktober 2013
Briefkasten im Ausland
Briefkastenfirmen und Steueroasen gehören zusammen wie Abmahnungen und Anwaltshonorare. Eine Briefkastenfirma wird gegründet, um Steuern zu sparen und eine Abmahnung wird geschrieben, damit ein Rechtsanwalt Geld verdient. Eine Briefkastenfirma hat in einer Steueroase einen Briefkasten, Arbeit und Geschäfte werden in der Ferne getätigt. Eine Abmahnung wird von einem Rechtsanwalt geschrieben, die Rechnung und Probleme bekommt der abgemahnte Empfänger.
Anders als eine Briefkastenfirma kann man einen Briefkasten im Ausland ohne Aufwand in vielen Ländern dieser Welt anmieten, als natürliche Person oder als Firma. Solange Steuerersparnisse keine Rolle spielen, kann man auch unter seinem Künstlernamen oder einer Fantasiefirma einen Briefkasten im Ausland vorhalten, um abseits seines Aufenthaltsortes Post zu empfangen. Steuerbescheide werden gar nicht erst versandt, Steuern werden nicht gezahlt. Abmahnungen werden vielleicht noch versandt, erreichen den Empfänger jedoch fernab von Europas grenzüberschreitender Justizmaschine.
Wir reden nicht von komplizierten Fällen, in der namensgleiche Firmen in zwei verschiedenen Ländern - und zwar eine in der amerikanischen sowie die andere in der europäischen Hemisphäre - gegründet werden. Es geht nicht um eine erhebliche Steuerersparnis in der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten, über Gründungsbürokratie und Firmenlizenzen. Wir schreiben nichts über die Gründung einer Briefkastenfirma, beosnders schnell, billig und mit einem Minimum an Bürokratie.
Unser Angebot betrifft lediglich die Miete von einem Briefkasten außerhalb der Europäischen Union, so einfach und legal wie das Mieten einer Wohnung oder eines Autos im Ausland. Es genügt ein einfacher Vertrag per E-Mail und die Zahlung der Jahresgebühr. Die genauen Preise finden Sie hier.
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