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Mittwoch, 13. November 2013

Abmahnirrsinn Facebook - Impressum unter "info" unzureichend


In einer Entscheidung um die Impressumspflicht hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 13.8.2013 zum Az. I-20 U 75/13 einen weiteren Meilenstein des Irrsinns gesetzt. Das Gericht war allen Ernstes der Meinung, dass das Vorhalten eines Impressums oder eines Links zum Impressum unter "Info" auf einer Facebook-Seite nicht den Anforderungen des § 5 TMG hinsichtlich der leichten Erkennbarkeit und unmittelbaren Erreichbarkeit eines Impressums erfüllt. Das Gericht verbiegt das Recht mit folgender Begründung: Den Anforderungen genügen nach der Rechtsprechung des BGH die Begriffe “Kontakt” und “Impressum”, da dem durchschnittlich informierten Nutzer des Internets mittlerweile bekannt sei, dass mit den Begriffen “Kontakt” und “Impressum” Links bezeichnet würden, über die der Nutzer zu einer Internetseite mit den Angaben zur Anbieterkennzeichnung gelange. Gleiches gilt nicht für die Bezeichnung “Info”: Ihr entsprechender Informationsgehalt bleibt deutlich hinter dem des Begriffs “Kontakt” zurück. “Kontakt” vermittelt dem Nutzer, dass über den so bezeichneten Link Informationen erlangt werden können, wie mit wem Kontakt aufgenommen werden kann. Die Informationen “wie mit wem” enthalten in der Regel die Angaben zur Identität, Anschrift, evtl. Vertretungsberechtigung und evtl. Handelsregistereintragung. Dem Begriff “Info” als Verkürzung von “Information” ist dies aber nicht zu entnehmen, da die Palette der auf einem Facebook-Auftritt erwartbaren Informationen groß ist.

Der Durschnittsbetrachter sucht Informationen zum Anbieter nicht unter dem Reiter “Info”?

Was für ein Schwachsinn.

Es gibt nur eine Lösung: Raus aus der Impressumspflicht und eine Adresse im Auland mieten!

Samstag, 5. Oktober 2013

Briefkasten im Ausland


Briefkastenfirmen und Steueroasen gehören zusammen wie Abmahnungen und Anwaltshonorare. Eine Briefkastenfirma wird gegründet, um Steuern zu sparen und eine Abmahnung wird geschrieben, damit ein Rechtsanwalt Geld verdient. Eine Briefkastenfirma hat in einer Steueroase einen Briefkasten, Arbeit und Geschäfte werden in der Ferne getätigt. Eine Abmahnung wird von einem Rechtsanwalt geschrieben, die Rechnung und Probleme bekommt der abgemahnte Empfänger.

Anders als eine Briefkastenfirma kann man einen Briefkasten im Ausland ohne Aufwand in vielen Ländern dieser Welt anmieten, als natürliche Person oder als Firma. Solange Steuerersparnisse keine Rolle spielen, kann man auch unter seinem Künstlernamen oder einer Fantasiefirma einen Briefkasten im Ausland vorhalten, um abseits seines Aufenthaltsortes Post zu empfangen. Steuerbescheide werden gar nicht erst versandt, Steuern werden nicht gezahlt. Abmahnungen werden vielleicht noch versandt, erreichen den Empfänger jedoch fernab von Europas grenzüberschreitender Justizmaschine.

Wir reden nicht von komplizierten Fällen, in der namensgleiche Firmen in zwei verschiedenen Ländern - und zwar eine in der amerikanischen sowie die andere in der europäischen Hemisphäre - gegründet werden. Es geht nicht um eine erhebliche Steuerersparnis in der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten, über Gründungsbürokratie und Firmenlizenzen. Wir schreiben nichts über die Gründung einer Briefkastenfirma, beosnders schnell, billig und mit einem Minimum an Bürokratie.

Unser Angebot betrifft lediglich die Miete von einem Briefkasten außerhalb der Europäischen Union, so einfach und legal wie das Mieten einer Wohnung oder eines Autos im Ausland. Es genügt ein einfacher Vertrag per E-Mail und die Zahlung der Jahresgebühr. Die genauen Preise finden Sie hier.

Freitag, 30. August 2013

Eine Auslandsadresse ausserhalb der Europäischen Union hat für jeden Inhaber viele Vorteile

Der wesentliche Vorteil einer Auslandsadresse ausserhalb der Europäischen Union ist, dass die strengen Gesetze innerhalb der Europäischen Union keine Anwendung finden.

Wer sich in Deutschland nicht mit Abmahnungen und Anwaltsrechnungen plagen möchte, sollte für seine Unternehmung eine Adresse im aussereuropäischen Ausland wählen. Ansonsten droht für shop- oder Blogbetreiber immer die Inanspruchnahme von gerissenen Rechtsanwälten oder neidischen Mitbewerbern oder schlicht von Menschen, die in Deutschland nichts anderes zu tun haben, um Webseiten auf formelle Fehler hin zu untersuchen. Zeigen Sie Abmahnern in Europa die rote Karte und besorgen Sie sich eine Auslandsadresse im fernen Südamerika für Ihre Internetpräsenz.