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Dienstag, 29. Oktober 2013

Briefkastenfirma gründen

Ein Zauberwort im Wirtschaftsverkehr ist die Briefkastenfirma. Jeder weiß, was ein Briefkasten ist. Aber nicht jeder weiß, was eine Firma ist. Und die wenigsten wissen genau, was eine Briefkastenfirma ist. Nach § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) ist die die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Es ist sehr einfach, eine Firma zu gründen, aber es geht viel einfacher. Eine Gesellschaft zu gründen ist noch einfacher. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen, die sich durch einen Vertrag verpflichten, ein gemeinsames Ziel zu erreichen (§ 705 BGB). Wenn also Jochen und Bernd zusammen eine Website basteln um über diesen Internetauftritt Hundevideos ins Internet zu stellen oder eine Singelbörse mit Chat zu betreiben, sind sie bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Etwa die "Schnuffivideo GbR". Wenn nun diese "Schnuffivideo GbR" nicht so gerne der deutschen Impressumspflicht unterliegen möchte, kann sie den Betrieb einfach ins Ausland verlagern und dort ein Postfach mieten, über welches möglicher Schriftverkehr laufen kann.

Also: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch einfachen handschriftlichen Vertrag gründen, Briefkasten im Ausland mieten und schon hat man eine funktionierende Briefkastenfirma ohne jeglichen Gründungsaufwand und laufende Kosten nur für die Erhaltung der Gesellschaft. Natürlich funktioniert das ganze auch als Einzelperson. Es gibt kein rechtliches und erst recht kein tatsächliches Hindernis dafür, eine Postadresse im Ausland als "Schnufficonsulting" anzumieten, solange die Jahresmiete im Voraus bezahlt wird. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt und der böse Abmahner guckt in die Röhre. Die Tarife für eine Auslandsadresse finden Sie HIER.

Postkasten im Ausland legal?

Ist ein Postkasten im Ausland legal? Verstosse ich mit einem Briefkasten im Ausland gegen Gesetze? Ist es strafbar, ein Postfach im Ausland einzurichten? Derartige Fragen bekommen wir regelmäßig gestellt und die Antwort ist kurz: Nein - sich eine Postadresse im Ausland anzumieten ist rechtmäßig und für viele Unternehmen ein Geschäft. Die gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für Österreich oder die Schweiz.

Für Schweizer beispielsweise sind deutsche Adressen attraktiv, denn zahlreiche Online-Händler beliefern Schweizer Kunden gar nicht. Andere bestrafen Schweizer mit überhöhten Preisen. Schweizer Konsumenten wehren sich mit einem simplen Trick dagegen, nämlich mit einer Postadresse in Deutschland. Kioske und andere kleine Firmen sowie Privatpersonen nehmen an Standorten unmittelbar hinter der Grenze Pakete entgegen und informieren den Adresseninhaber in der Schweiz. Dieser holt die Ware eigenhändig ab und bezahlt für diese Dienstleistung eine von Gewicht und Umfang abhängige Gebühr. Das ist gesetzlch zulässig und solange die Sachen nicht mehr als 300 Franken wert sind, ist der Import gratis. Erst bei einem Wert von über 300 Franken muss man die Ware am Grenzübergang verzollen und Mehrwertsteuer bezahlen. Das ist aber in jedem Fall günstiger, als sich die Ware auf dem Postweg schicken zu lassen, weil dann zusätzlich zu Zoll und Mehrwertsteuer Gebühren für die Zollabwicklung erhoben werden.

Die bekannte Schweizer Variante für eine Auslandsadresse ist nur ein Beispiel, für die Miete einer Adresse im Ausland. Für ein Postfach im außereuropäischen Ausland können ganz andere Gründe ausschlaggebend sein.

Samstag, 5. Oktober 2013

Briefkasten im Ausland


Briefkastenfirmen und Steueroasen gehören zusammen wie Abmahnungen und Anwaltshonorare. Eine Briefkastenfirma wird gegründet, um Steuern zu sparen und eine Abmahnung wird geschrieben, damit ein Rechtsanwalt Geld verdient. Eine Briefkastenfirma hat in einer Steueroase einen Briefkasten, Arbeit und Geschäfte werden in der Ferne getätigt. Eine Abmahnung wird von einem Rechtsanwalt geschrieben, die Rechnung und Probleme bekommt der abgemahnte Empfänger.

Anders als eine Briefkastenfirma kann man einen Briefkasten im Ausland ohne Aufwand in vielen Ländern dieser Welt anmieten, als natürliche Person oder als Firma. Solange Steuerersparnisse keine Rolle spielen, kann man auch unter seinem Künstlernamen oder einer Fantasiefirma einen Briefkasten im Ausland vorhalten, um abseits seines Aufenthaltsortes Post zu empfangen. Steuerbescheide werden gar nicht erst versandt, Steuern werden nicht gezahlt. Abmahnungen werden vielleicht noch versandt, erreichen den Empfänger jedoch fernab von Europas grenzüberschreitender Justizmaschine.

Wir reden nicht von komplizierten Fällen, in der namensgleiche Firmen in zwei verschiedenen Ländern - und zwar eine in der amerikanischen sowie die andere in der europäischen Hemisphäre - gegründet werden. Es geht nicht um eine erhebliche Steuerersparnis in der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten, über Gründungsbürokratie und Firmenlizenzen. Wir schreiben nichts über die Gründung einer Briefkastenfirma, beosnders schnell, billig und mit einem Minimum an Bürokratie.

Unser Angebot betrifft lediglich die Miete von einem Briefkasten außerhalb der Europäischen Union, so einfach und legal wie das Mieten einer Wohnung oder eines Autos im Ausland. Es genügt ein einfacher Vertrag per E-Mail und die Zahlung der Jahresgebühr. Die genauen Preise finden Sie hier.