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Samstag, 12. April 2014

Redtube-Abmahnungen rechtswidrig - Abzockanwälte weiter auf freiem Fuss

Wegen der Massenabmahnungen wegen angeblich illegaler Porno-Streamings von Redtube-Nutzern hat das Amtsgericht Potsdam am Mittwoch mit einem Versäumnisurteil gegen die Firma The Archive AG festgestellt, dass diese keinen Unterlassungsanspruch und auch keinen Zahlungsanspruch gegenüber den abgemahnten Nutzern hat.

The Archive AG hat nach eigenen Angaben die alleinigen Verwertungsrechte für einige der auf RedTube abgerufenen Pornofilme. Das Versäumnisurteil ist erlassen worden, weil zur mündlichen Verhandlung weder ein Vertreter von The Archive noch von der sie vertretenden Kanzlei Urmann erschienen ist.

Die Kanzlei Urmann + Collegen hatte Anfang Dezember Tausende Nutzer wegen einer angeblich illegalen Nutzung der Streaming-Plattform Redtube abgemahnt. Das Landgericht Köln hatte erlaubt, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern zu ermitteln. Inzwischen hat das Landgericht seine falsche Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten korrigiert und die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Abmahn-Kanzlei. Das Justizministerium stellte unterdessen klar, dass das streamen von Videos keine Verletzung von Urheberrechten ist.

Die The Archive AG selbst war für Nachfragen in dem Fall nie zu erreichen, Reaktionen erfolgten dort weder auf Mails noch auf Anrufe. Die Website ist nicht erreichbar, das Telefon klingelt, aber es geht niemand ran. Es drängt sich auch im aktuellen Urmann-Fall ein Betrugsverdacht auf.

Dazu passt, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Regensburger Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann und Frank Oliver Drescher wegen versuchten Betrugs mit Abmahnungen durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH. Wenn sich der Vorwuf des Betruges gegen Frank Drescher und gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann bewahrheiten, könnten eigene Schadensersatzansprüche der Abgemahnten gegen Frank Drescher und Thomas Urmann (U + C Rechtsanwälte) geltend gemacht werden. Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg wird zum Aktenzeichens 103 Js 16997/12 ein Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann wegen versuchten Betruges geführt.

Deutschland und seine Abmahnanwälte, ein Drama in unendlichen Akten. Deshalb rechtzeitig über eine ladungsfähige Anschrift im Ausland nachdenken. Eine Auslandsadresse außerhalb der Europäischen Union schützt vor der Gier von Abmahnanwälten.

Dienstag, 10. Dezember 2013

Streaming Abmahnung - Landgericht Köln unterstützt Abmahnmafia

Jeder Streaming-Abmahnung der Rechtsanwälte U + C aus Regenburg von RedTube-Nutzern gingen offenbar rechtswidrige Beschlüsse des Landgerichts Köln mit folgendem Wortlaut voraus:

"Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks zu des, aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG vor. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung ist für einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - I ZB 80/11 "Alles kann besser werden")."

Bei den Streaming-Abmahnungen handelt es sich jedoch nicht um angebliche Rechtsverletzungen über eine Tauschbörse! Das Gericht verwendete in dem Textbaustein des Beschlusses die Formulierung „sog. Tauschbörse“ – obwohl dies nicht vorliegt und von den Abmahnanwälten nicht einmal behauptet wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Richter den Antrag auf Auskunftserteilung des Anschlussinhabers zur Versendung einer Abmahnung nicht wirklich gelesen haben. Offenbar fand keine fachgerechte richterliche Überprüfung der Anträge auf Auskunft statt und die Telekom oder andere Provider haben die Daten der Internetnutzer auf rechtswidriger Grundlage herausgegeben.

Die Richter machen sich dam,it zu Handlangern der Abmahnawälte, die sich ihre Dienste teuer bezahlen lassen. Im Ergebnis rollt eine Abmahnwelle durch Deutschland weil sich die Gerichte nicht die Mühe gemacht haben, Auskunftsanträge zu lesen - ob sie beim Lesen verstanden hätten, was Streaming eigentlich bedeutet, darf bezweifelt werden. Wie immer schließe ich mit der Anpreisung eines ersten Schritts in die richtige Richtung: "Raus aus dem Gestrüpp deutscher Gesetze und eine Postadresse im Ausland mieten! - Raus aus der Abmahnmaschine im Netz und ein Postfach im Ausland nutzen!"