Die fünf syrischen Familien, die als Flüchtlinge im September 2014 nach Uruguay einreisen durften, wollen nun ihre Ausreise aus dem südamerikanischen Land erzwingen. Ein Teil der syrischen Flüchtlinge hat ein Lager vor einem Regierungsgebäude im Zentrum in der uruguayischen Hauptstadt Montevideo aufgeschlagen, um in der Ausreisefrage Druck zu machen. Denn natürlich ist es den Flüchtlingen erlaubt, das Land zu verlassen, aber es findet sich kein Land, welches zur Aufnahme bereit ist. Die Syrer äußerten sich dahingehend, dass sie auch in den Libanon oder nach Syrien zurückkehren würden, um sich von dort aus auf den Weg nach Europa zu machen.
Uruguay sei sehr unsicher und dass das Geld, das sie vom Staat bekommen würden, sei nicht ausreichend. "Uns wurde ein billiges und sicheres Land versprochen, und das Gegenteil ist der Fall", äußert sich ein syrischer Flüchtling. Eine Mutter von zehn Kindern beschwert sich, dass ihr Mann Ibrahim nicht mehr als umgerechnet 400,- EURO pro Monat verdiene und dieses Geld nicht ausreichen würde, um zu leben. "Heute gibt uns die Regierung noch Geld, um Miete zu bezahlen, aber innerhalb eines Jahres läuft die Hilfe aus. Wir wollen zurückkehren und die Uruguayer wollen nicht, dass wir hier sind." "Ich komme aus Aleppo, aus dem gleichen Land aus dem das ertrunkene Kind Aylan kommt. Ich weiß, was los ist. Wir haben Angst vor Zukunft. Uruguay ist sehr teuer, wir können nicht mit 12 oder 13 Kindern in Uruguay leben. Der Libanon wird besser für uns sein, es gibt Schulen und in Uruguay gibt es Menschen, die hungrig sind", äußert sich ein anderer Familienvater.
Hinter vorgehaltener Hand wird das Traumziel Deutschland genannt, per Internet besteht Kontakt zu Familienangehörigen in Deutschland und täglich werden die Nachrichten über die in Europa eintreffenden Flüchtlingsströme verfolgt. Vom Kindergeld in Deutschland können die in Uruguay gestrandeten syrischen Familien nur träumen, denn ein soziales Netz wie in der Bundesrepublik gibt es in Uruguay nicht. Der Durchschnittsverdienst eines Uruguayers liegt bei etwa EUR 900,- und der Lebensstandard einer Durchschnittsfamilie liegt deutlich unter europäischen Verhältnissen. Häufig wohnen auch Erwachsene noch bei ihren Eltern, denn für eine zusätzliche Miete sind viele Einkommen zu niedrig.
Das vom ehemaligen Präsidenten José Mujica initiierte Programm, syrische Flüchtlinge aus dem Libanon in Uruguay aufzunehmen, scheint gescheitert. Die in Uruguay lebenden 47 Flüchtlinge möchten allesamt das Land verlassen, die Ankunft einer zweiten Gruppe von 72 weiteren Flüchtlingen wurde Ende 2015 vom neu gewählten Präsidenten Tabaré Vázquez verschoben, um die gegenwärtige Situation zunächst zu analysieren. Trotz staatlich finanzierter Spachlehrer sprechen die erwachsenen Syrer auch nach einem Jahr kaum spanisch. Außerdem haben viele Uruguayer kein Verständnis dafür, dass Uruguay syrische Flüchtlinge aufnimmt, während die sozialen Probleme des nur 3,5 Millionen Einwohner zählenden Landes nicht gelöst sind.
Hinzukommt, dass es unter den syrischen Familien zu polizeibekannten Fällen häuslicher Gewalt gekommen ist, die von den männlichen Oberhäuptern der syrischen Familien als normal empfunden wurden. Auch die Weigerung eines syrischen Familienvaters, seine Kinder zur Schule zu schicken, wurde zur Anzeige gebracht. Uruguay ist ein streng laizistisches Land, in dem Religion weitgehend aus dem öffentlichen Leben verbannt wurde. Selbst die Ferien im christlich dominierten Uruguay werden staatlicherseits neutral benannt, um dem Gebot der Trennung von Religion und Staat gerecht zu werden.
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Mittwoch, 9. September 2015
Sonntag, 16. August 2015
Islam erobert Europa - Rückzugsgebiet Südamerika
Die Weltbevölkerung wird bis 2050 etwa um 35 Prozent auf 9,3 Milliarden wachsen. Die Zahl der Muslime steigt jedoch überproportional um 73 Prozent; während Hindus und Christen mit einem Plus von 35 bis 34 Prozent ungefähr mit dem Anstieg der Bevölkerung Schritt halten. Alle anderen Religionen liegen weit unter dieser Rate. Buddhisten haben als einzige ein negatives Wachstum von minus 0,3 Prozent. Generell werden vor allem jene Religionsgruppen wachsen, die viele Anhänger in Entwicklungsländern haben, wo die Geburtenraten hoch sind. Muslime haben die höchste Rate mit 3,1 Kindern pro Frau im gebärfähigen Alter. Christen liegen weltweit mit 2,7 an zweiter Stelle vor Hindus mit 2,4.
Der Weltdurchschnitt liegt bei 2,5. 2,1 Kinder pro Frau sind nötig, um die Bevölkerung stabil zu halten. Auch der Religionswechsel spielt für die zahlenmäßige Entwicklung der Religionen eine Rolle. Hier sind die Christen die großen Verlierer. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 werden sich 106 Millionen Christen von ihrem Glauben abwenden; hinzu stoßen etwa 40 Millionen; das macht unter dem Strich ein Minus von 66 Millionen. Eine negative Bilanz weisen auch Buddhisten mit einem Minus von knapp 2,9 Millionen und Juden mit 310.000 auf. Hindus gewinnen 10.000 Anhänger hinzu, andere Religionen 1,9 Millionen, Naturreligionen 2,6 Millionen und Muslime 3,2 Millionen. Den stärksten Zulauf haben die religiös Ungebundenen mit 61,5 Millionen.
Die Migration hat vor allem in Europa große Auswirkungen. So wird erwartet, dass 2050 etwa mehr als zehn Prozent aller Einwohner dieses Kontinents Muslime sind; ohne Zuwanderung wären es nur 8,4 Prozent. In Frankreich werden 2030 6,9 Millionen Muslime leben, im Vergleich zu 4,7 Millionen im Jahr 2010. Die deutsche muslimische Bevölkerung steigt demnach von 4,1 auf 5,5 Millionen. Nach absoluten Zahlen leben zwar in Italien, Schweden, Spanien, Belgien und Österreich verhältnismäßig wenig Muslime - aber ihr Anteil wird nach der Untersuchung in den nächsten Jahren besonders stark anwachsen.
Eine Verdopplung der muslimischen Bevölkerung wird für den Norden Europas - dazu wird Großbritannien gerechnet - erwartet. Hier wird die Zahl der Muslime von 3,8 auf 7,5 Millionen steigen. Muslime machen im Jahr 2030 den Berechnungen zufolge 7 Prozent der Bevölkerung aus - im Vergleich zu 3,8 Prozent heute. In Großbritannien sollen dann 5,6 Millionen Muslime leben, heute sind es nur 2,9 Millionen. Schwedens muslimische Bevölkerung wird von 4,9 auf 9,9 Prozent anwachsen. Die bedeutendste Veränderung in ganz Europa erwarten die Forscher für Irland, dort wird die islamische Bevölkerung um 188 Prozent anwachsen bis 2030, in Mazedonien indes werden 2030 über 40 Prozent Muslime sein, heute sind es bereits knapp 35 Prozent.
In Deutschland leben mit 4 Millionen Moslems etwa doppelt soviel Muslime wie in ganz Südamerika, dabei ist Südamerika etwa 50 mal größer als Deutschland. Angesichts der Tatsache, dass mit dem 1.200.000 Quadratkilometer grossen Acuífero Guaraní eines der drei größten Vorkommen von Süßwasser auf der ganzen Welt in Südamerika liegt, verwundert es nicht, dass viele reiche Nordamerikaner, Europäer und Russen überproportional in riesige Grundstücksflächen in Südamerika investieren. Der Süden von Brasilien, Uruguay, Argentinien und Chile gelten als das weiße Südamerika und sind im ganzen Kontinent wirtschaftlich vorherrschend. Daher wird in Zukunft ein weiterer starker Zuzug nach Südamerika aus Europa und Nordamerika erwartet, auch weil sich die südamerikanischen Länder als sicheren Rückzugsort vor den Krisenherden der Welt sehen und der Islam im öffentlichen Leben keine Rolle spielt.
Eine entscheidende Bedeutung dürfte auch die Tatsache haben, dass Südamerika durch den Pazifik in westlicher und den Atlantik in östlicher Richtung vor den Flüchtlingsströmen aus Asien und Afrika geschützt ist. Anders als die Entfernungen im Mittelmeer sind 5000 Kilometer eine Distanz, die auf dem offenen Ozean mit einfachen Booten nicht überwunden werden kann. Es wird daher erwartet, dass mit dem wirtschaftlichen Niedergang Europas in den kommenden Jahrzehnten ein deutlicher Aufschwung in Südamerika einhergeht.
Dienstag, 30. Juni 2015
Griechenland raus aus dem Euro? Schnell selbst raus aus Europa!
Wer die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt hat, bleibt auf seinem Hintern in Deutschland oder Europa kleben und verpasst den Ausstieg aus dem sinkenden Schiff. Weitere Krisenländer in Europa kommen ins Wanken und es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann eine erhebliche Mehrbelastung des deutschen Steuerzahlers und eine dramatische Abwertung des Euro folgen wird. Noch lässt sich der Euro zu akzeptablen Kursen in den Schwellenländern tauschen, um sich eine neue Existenz aufzubauen und nicht mit den Eurokraten unterzugehen. Noch ist der Niedergang ein schleichender Prozess, doch er ist nicht aufzuhalten. Dafür sorgt auch die verfehlte europäische Asylpolitik. Noch kann man aussteigen und hier können Sie lesen, wohin man gut auswandern kann: http://www.fr-online.de/vorsorge/auswandern-ausland-rentner-ruhestand-rankings-leben-alter-kosten,21157290,25869340.html
Dienstag, 14. Oktober 2014
Australien - Bollwerk gegen illegale Einwanderung und sichere Zuflucht für legale Auswanderer
"Operation Sovereign Borders: NO WAY - You will not make Australia home, if you get on a boat" - so lautet die aktuelle Kampagne der australischen Regierung, um die Souveränität der eigenen Grenzen zu gewährleisten. Die Regierungvon Australien verbreitet diese Botschaft in insgesamt 17 Sprachen von Ländern, deren Bewohner verstärkt versuchen aus dem Chaos ihrer Heimatländer auf illegalem Weg über das Meer nach Australien zu gelangen. Australiens Behörden erklärt in der Kampagne, dass die Regierung den strengsten Grenzschutz aller Zeiten eingeführt habe. Jedes Boot, das illegal in australische Gewässer eindringt, werde abgedrängt. "Diese Regel gilt für jeden: Familien, Kinder, unbegleitete Kinder, Gebildete und Fachkräfte", stellt die Regierung klar. "Denkt zweimal nach, bevor ihr euer Geld verschwendet. Menschenschmuggler lügen." Ein grosser Vorteil der Australier im Gegensatz zur Europäischen Union ist die Tatsache, dass es keinen Landweg für Flüchtlinge nach Australien gibt. Anders als Europa kann sich Australien effektiv schützen und wird so insbesondere für Auswanderer interessant, welche den immer stärker werdenden Problemen der Massenmigration in die europäischen Länder entgehen wollen. Ein starkes Signal der australischen Regierung an legale Einwanderer, die sich darauf verlassen können, auch in Zukunft ein attraktives und stabiles Land für eine Zukunft abseits des untergehenden Europas gefunden zu haben. Afrika, Asien und Europa versinken im Chaos, Australien bleibt eine attraktive Auslandsadresse als Insel des Wohlstands.
Donnerstag, 7. August 2014
"sechs polizeibekannte, überwiegend aus Tschetschenien stammende Islamisten".
Der "Islamische Staat" als dschihadistisch-salafistische Bewegung mit dem Ziel der Errichtung eines Kalifats auf dem Terretorium der Länder Syrien, Irak, Libanon, Israel und Jordanien, hat auch in der Bundesrepublik Deutschland Anhänger. Wie einem SPIEGEL-Bericht zu entnehmen ist, ist es in Deutschland bereits zu Auseinandersetzungen zwischen Jesiden und Gruppen von Muslimen, Salafisten und Befürwortern der Bewegung "Islamischer Staat" gekommen.
Wer so naiv ist, zu glauben, dass sich Deutschland als über den Landweg einfach und kostengünstig zu erreichendes Ziel von muslimischen Extremisten aus Glaubenskonflikten heraushalten kann, irrt. Durch die Einwanderungspolitik der vergangenen Jahrzehnte gehört der Islam ohnehin mit allen Konsequenzen zur deutschen Wirklichkeit. Wer sich mit dieser Realität nicht abfinden möchte, kann durch die Abgabe seiner Stimme bei demokratischen Wahlen längst nichts mehr ändern. Es ist zu spät.
Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, verweilt in einem verlorenen Land mit einer konkreten Gefährdung für Leib und Leben. Europa wird sich mangels natürlicher geografischer Grenzen zum nahen Osten mittelfristig in einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit religiösem Hintergrund wiederfinden. Dabei befindet sich der Feind einer freiheitlich orientierten Kultur nicht ausserhalb der Landesgrenzen, sondern ist zu grossen Teilen bereits eingebürgert. Noch ist es Zeit, in Ruhe die Koffer zu packen und einen geordneten Rückzug über den Atlantik hin zu einem freien Amerika anzutreten. Die Freiheit kann langfristig nur noch jenseits des Atlantiks verteidigt werden. Lediglich Australien oder Neuseeland versprechen aufgrund der restriktiven Einwanderungspolitik und der sicheren Lage auf der Südhalbkugel ein freies Leben auch für kommende Generationen.
Samstag, 1. März 2014
Eine Adresse im Ausland - damit bei E-Mail-Werbung auch weiterhin die Sonne scheint
Längst ist für Deutschland und Europa entschieden, dass schon die Übersendung einer einzigen E-Mail ohne die Erlaubnis des E-Mail-Empfängers rechtswidrig ist. Davon sind auch die Übersendung von Zahlungsaufforderungen, die dem Absatz und der Verwertung eigener Leistungen dienen, erfasst. Eine solche Art der Werbung soll das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers bzw. bei Unternehmern deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt sein. Die Beweislast für eine erfolgte Anmeldung bzw. dem Einverständnis des Empfängers in Werbezusendungen liegt beim Händler. Mit dieser grundsätzlichen Regelung ist die klassische Werbe-E-Mail im Grunde tot, weil mit Abmahnungen ein werbender Unternehmer schnell mit hohen Kosten überzogen werden kann. Voraussetzung ist dabei natürlich die Möglichkeit des Abmahners, die Kosten auch einzutreiben, was bei einer Adresse des Werbenden im außereuropäischen Ausland schwer bis unmöglich ist. Wir empfehlen für Internetunternehmen stets eine Postadresse im Ausland, denn schon mit einem Briefkasten im Ausland kann bei klassischer E-Mail-Werbung auch weiterhin die Sonne scheinen.
Donnerstag, 13. Februar 2014
Europa - Die weithin undemokratische Macht
Der Vorstand der Linkspartei hat bei einer Sitzung am 08.02.2014 eine umstrittene Passage zum Charakter der Europäischen Union aus dem Leitantrag des Vorstandes für das Europawahlprogramm gestrichen. Zutreffend hieß es dort: "Spätestens seit dem Vertrag von Maastricht wurde die EU zu einer neoliberalen, militaristischen und weithin undemokratischen Macht, die nach 2008 eine der größten Krisen der letzten 100 Jahre mit verursachte. Viele verbanden mit der EU: mehr internationale Solidarität. Heraus gekommen sind mehr faschistische Parteien, rechtspopulistische Hetzer und mehr Menschenjagd in und an den Grenzen der EU." Der frühere Vorsitzende der Linken, Oskar Lafontaine, hat die Entscheidung des Parteivorstandes, die umstrittene Präambelpassage aus dem Leitantrag zu streichen, kritisiert. Ob Lafontaine bereits über eine Auslandsadresse ausserhalb vom Abmahnparadies Europa verfügt, ist nicht bekannt.
Montag, 20. Januar 2014
Kanzlerin Merkel will europäische Vormachtstellung in Afrika ohne deutsche Infantrie
Die EU wird eine Militärmission in der Zentralafrikanischen Republik starten, die bereits im Februar mit der Aufstellung einer Schutztruppe beginnen soll. Deutschland deckt die militärische Intervention, wird aber nur Flugzeuge entsenden. 500 bis 1000 Soldaten sollen zunächst für ein halbes Jahr den Flughafen der Hauptstadt Bangui schützen.
Auch die EU geht nicht ernsthaft davon aus, dass nach den ersten sechs Monaten afrikanische Soldaten die Funktion der europäischen Schutztruppe übernehmen können. Klar ist allen Beteiligten, dass die von Außenminister Frank-Walter Steinmeier als "Überbrückungslösung" bezeichnete Einmischung ein dauerhaftes Eingreifen in den Konflikt in der Zentralafrikanischen Republik bedeutet. Die EU-Nationen eilen Frankreich zu Hilfe, das seinen Einfluß im einstigen Kolonialreich dauerhaft sichern möchte und bereits bereits mit 1600 Mann auf Seiten christlicher Milizen im Kampf gegen muslimische Freiheitskämpfer eingegriffen hat. Rund 100.000 Flüchtlinge campen rund um die Startbahnen des Flughafens und geben Europa einen willkomenen Anlaß, seinen Machtanspruch in Afrika zu demonstrieren.
Deutschland wird das Afrika-Korps zu hause lassen und nur einen Luftwaffen-Airbus vom Typ A310 für Passagiere und Fracht umgbauen und insgesamt vier Flugzeuge einsetzen. Zwei Jets zum Transport, einen Airbus für die Betankung anderer Flugzeuge in der Luft und den "MedEvac"-Airbus, eine Art fliegendes Krankenhaus, der auch den zahlreichen deutschen Söldnern in der französischen Fremdenlegion medizinische Versorgung leisten soll. Wer die Hegemonie der Europäer und ihrem postkolonialen Machtstreben den Geldhahn zudrehen möchte, sollte sich dem Steuerwahn entziehen und wengistens für sich selbst eine friedliche Lösung suchen!
Auch die EU geht nicht ernsthaft davon aus, dass nach den ersten sechs Monaten afrikanische Soldaten die Funktion der europäischen Schutztruppe übernehmen können. Klar ist allen Beteiligten, dass die von Außenminister Frank-Walter Steinmeier als "Überbrückungslösung" bezeichnete Einmischung ein dauerhaftes Eingreifen in den Konflikt in der Zentralafrikanischen Republik bedeutet. Die EU-Nationen eilen Frankreich zu Hilfe, das seinen Einfluß im einstigen Kolonialreich dauerhaft sichern möchte und bereits bereits mit 1600 Mann auf Seiten christlicher Milizen im Kampf gegen muslimische Freiheitskämpfer eingegriffen hat. Rund 100.000 Flüchtlinge campen rund um die Startbahnen des Flughafens und geben Europa einen willkomenen Anlaß, seinen Machtanspruch in Afrika zu demonstrieren.
Deutschland wird das Afrika-Korps zu hause lassen und nur einen Luftwaffen-Airbus vom Typ A310 für Passagiere und Fracht umgbauen und insgesamt vier Flugzeuge einsetzen. Zwei Jets zum Transport, einen Airbus für die Betankung anderer Flugzeuge in der Luft und den "MedEvac"-Airbus, eine Art fliegendes Krankenhaus, der auch den zahlreichen deutschen Söldnern in der französischen Fremdenlegion medizinische Versorgung leisten soll. Wer die Hegemonie der Europäer und ihrem postkolonialen Machtstreben den Geldhahn zudrehen möchte, sollte sich dem Steuerwahn entziehen und wengistens für sich selbst eine friedliche Lösung suchen!
Freitag, 3. Januar 2014
Bulgaren und Rumänen kommen - Jeder vierte EU-Bürger ist von Armut bedroht
Laut Eurostat sind 124,5 Millionen Menschen in der Europäischen Union von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Damit sind fast 25 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht. 2008 lag der Wert noch bei 23,7 Prozent. Betroffen sind den Eurostat-Kriterien zufolge Menschen, die von Armut bedroht sind, unter erheblicher materieller Entbehrung leiden oder in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit leben. Am härtesten betroffen waren im vergangenen Jahr die Menschen in Bulgarien (49 Prozent), Rumänien (42 Prozent) sowie Lettland (37 Prozent) und Griechenland (35 Prozent). In Deutschland sind der Statistik zufolge 19,6 Prozent der Einwohner von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. In den Niederlanden und in Tschechien sind nur 15 Prozent der Bevölkerung bedroht. Deutsche Gemeinden tragen eine hohe Last wegen der Armutseinwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die in Deutschland Sozialleistungen beantragen. Für Rumänen und Bulgaren ist Deutschland ein Paradies, in dem ihnen vergleichsweise hohe Sozialleistungen gesetzlich zustehen.
Es ist nun an der Zeit zu teilen, jedenfalls für den deutschen Mittelstand und die deutschen Steuerzahler. Das hat auch Papst Franziskus erkannt, der in seiner weltweit übertragenen Weihnachtsbotschaft um Hilfe und Solidarität für die Armen und Schwachen und für Ausgegrenzte und Flüchtlinge gebeten hat. Betrachten wir also die kommende Erhöhung der deutschen Steuerlast zu Gunsten der Menschen in Bulgarien und Rumänien als christliches Gebot und schließen die deutschen Konzerne mit ihren Exportrekorden innerhalb der Europäischen Union in unser Gebet mit ein. Schließlich garantieren Steuervergünstigungen für deutsche Unternehmen weiterhin hohe Gewinne, die auch dem kleinen Steuerzahler zu Gute kommenn, wenn Aktionäre wieder mehr Luxusgüter konsumieren und damit das Umsatzsteueraufkommen deutlich erhöhen.
Mittelständische Unternehmen mit weniger christlichen Ambitionen dürfen allerdings auch 2014 weiter an eine eigene Lösung für den Abzockwahnsinn in Deutschland und der EU denken und über die Anmietung einer Postadresse im Ausland nachdenken. Raus aus dem Schraubstock der inländischen Verantwortung und ein Postfach im Ausland mieten!
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Montag, 18. November 2013
Welches Land ist am weitesten entfernt von Japan?
Seit der Atomkatastrophe in Fukushima nach dem Erdbeben und dem Tsunami vom März 2011 müssen die drei Reaktoren, in denen es damals zur teilweisen Kernschmelze gekommen ist, mit über 300 Tonnen Wasser täglich gekühlt werden. Außerdem fließen rund 400 Tonnen Grundwasser in das zerstörte Reaktorgebäude und mischen sich dort mit radioaktiv belastetem Kühlwasser. Das Wasser fließt zum Teil über undichte Kanäle in den Pazifik, der größte Teil wird abgepumpt und in provisorischen Tanks gelagert. Mehr als 400.000 Tonnen Wasser lagern auf dem Gelände. In der Ruine selbst befinden sich 1.300 hoch radioaktive Brennstäbe. Wenn sie freigelegt werden, droht eine unvorstellbare Katastrophe. Der Aktivist und Chefredakteur der Columbus Free Press Harvey Wasserman schreibt in einem Beitrag mit dem Titel „Der gefährlichste Moment der Menschheit: Das Wasserbecken mit den Brennelementen im Unit 4 von Fukushima“: „Wir sind nur noch zwei Monate von dem möglicherweise gefährlichsten Augenblick der Menschheit seit der Kuba-Krise entfernt. Es gibt keine Ausrede, jetzt untätig zu bleiben. Alle Ressourcen, die wir als Menschheit jetzt mobilisieren können, müssen für die Brennelemente in der Unit 4 von Fukushima bereitgestellt werden." Etwa 400 Tonnen von verseuchter Flüssigkeit könnten eine 15.000mal höhere Radioaktivität freisetzen als sie bei der Atombombe von Hiroshima erfolgte. Auch in Europa wächst unterdessen die Sorge um marode Atomkraftwerke und Entsorgungsanlagen. Der Fall Fukushima zeigt: Es gibt kein Lehrbuch für die Zeit nach dem GAU. Ach ja - am weitesten entfernt von Japan ist Uruguay.
Dienstag, 1. Oktober 2013
Dem Verbrecher der elektrische Stuhl - dem Händler die elekrtisierende Abmahnung
Seit dem 24.03.2006 müssen Elektrogeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus § 7 Elektrogesetz. Geräte sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach dem 13.08.2005 erstmals in den Verkehr gebracht wurde. Ausserdem ist das Gerät mit dem Symbol eines Mülleimers gemäß Anhang II zum Elektrogesetz zu kennzeichnen. Verwendet werden muss der offizielle Elektrogesetz-Mülleimer, die per Gesetz vorgegeben ist. Natürlich werden längst Abmahnungen versendet, in denen behauptet wird, dass Beleuchtungskörper im Sinne des Elektrogesetzes in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, ohne dass auf diesen ordnungsgemäße Kennzeichnungen aufgebracht sind. Auch wird beanstandet, dass Beleuchtungskörper in Deutschland angeboten und/oder verkauft werden, ohne dass eine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 Elektrogesetz enthalten ist, die den Hersteller und/oder Importeur eindeutig identifizieren lassen. Wie immer sind die beigefügten Rechnungen der abmahnenden Rechtsanwälte sehr hoch. Einfach toll, wie man in Vorschriftsdeutschland sein Geld verdienen kann, in dem man Abmahnungen an inländische Adressen schickt, die wegen der Impressumspflicht mundgerecht zu finden sind. Abmahnparadies Europa!
Mittwoch, 25. September 2013
Europäische Union erpresst Kroatien - Gesetz wird geändert, Fördermillionen fliessen!
Kroatien hatte drei Tage vor seinem EU-Beitritt am 1. Juli 2013 ein Gesetz verabschiedet, wonach die Gültigkeit europäischer Haftbefehle auf die Zeit für nach August 2002 begangene Straftaten begrenzt wird. Dadurch wurden für die europäische Strafverfolgung u.a. die Zeit der Balkan-Kriege von 1991 bis 1995 ausgenommen. Das Gesetz schützt derzeit zahlreiche Verbrecher in Kroatien vor der Auslieferung in EU-Länder. Der kroatische Justizminister Orsat Miljenic hat jetzt zugesagt, das umstrittene Gesetz "rasch und bedingungslos" zu ändern, damit 80 Millionen Euro Fördergelder nicht eingefroren werden. Bis zum 6. September hatte Kroatien 121 Ersuche auf Grundlage von einem Europäischen Haftbefehl erhalten, teilte die EU-Kommission unter Berufung auf kroatische Angaben mit. Davon betrafen 23 Haftbefehle vor August 2002 begangene Straftaten. Der Vollstreckung von mehr als zwanzig europäischen Haftbefehlen kommt Kroatien derzeit nicht nach. Das dürfte sich nun ändern. Ein schönes Beispiel, mit welcher Macht die Europäische Union ihre Interessen durchsetzt. Mittelfristig wird man sich der Machtmaschine Europa nur durch die Verlagerung seines Lebensmittelpunktes auf einen anderen Kontinent entziehen können.
Montag, 23. September 2013
Gläsernes Europa - Abmahnparadies Europa
Die europäische Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung trat am 17. Mai 2010 aufgrund einer EU-Richtlinie in Kraft. Damit gibt es europaweit kein Entkommen vor Abmahnungen. Denn natürlich müssen nun auch deutsche Onlinehändler, die ihren Onlinehandel beispielsweise über eine Niederlassung in Großbritannien abwickeln, die britischen Vorschriften zum Impressum beachten, denn die Impressumspflicht im Onlinehandel besteht auch in Großbritannien auf folgenden europarechtskonformen Vorschriften: Die Consumer Protection (Distance Selling) Regulations 2000, Electronic Commerce (EC Directive) Regulations 2002 „E-Commerce Regulations“ und Companies (Trading Disclosures) Regulations 2008. Nach Section 6 (1) der E-Commerce Regulations müssen Onlinehändler mit Niederlassung in Großbritannien zum Impressum folgende Mindestangaben machen:
- Vollständiger Name
- Vollständige postalische Adresse
- Email-Adresse, Telefon- und Faxnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT registration number), mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen
- Im Register eingetragener Name des Unternehmens
- Die Registernummer des Unternehmens
- Die im Register eingetragene Adresse mit dem Zusatz, in welchem Teil des Vereinigten Königreichs (z.B England oder Wales) das Unternehmen registriert ist
- Wenn es sich um eine „investment company“ gemäß dem Trading Disclosures Regulations (section 833) und dem Companies Act 2006, (section 266) handelt, ist dies anzugeben
- Falls das Unternehmen von der Pflicht befreit ist, das Wort „limited“ als Teil seines registrierten Namens zu führen, ist dies anzugeben
- Falls es sich um eine sog. „community interest company“ handelt, die kein staatliches Unternehmen ist, ist anzugeben „limited company“
- Wenn die Höhe des Aktienkapitals auf der Website angegeben ist, muss das eingezahlte Grundkapital angegeben werden.
- Falls sich das Unternehmen im Konkurs befindet, muss dies auf der Website des Unternehmens angegeben werden.
- Die Pflichtangaben müssen für den Kunden „einfach, direkt, und ständig“ einsehbar sein.
Fazit: Glauben Sie nicht daran, in Europa per Internet Geschäftsideen durchsetzen zu können, ohne eine prall gefüllte Kriegskasse für Auseinandersetzungen mit abmahnfreudigen Mitbewerbern zu haben.
Freitag, 20. September 2013
Spionage durch die US-amerikanische National Security Agency (NSA) - Südamerika klagt an
Die Regierungschefs wiesen jeden Versuch eine Staates zurück, einen anderen Staat unter Druck zu setzen, zu schikanieren oder zu kriminalisieren, falls er von seinem souveränen Recht Gebrauch mache, Asyl zu gewähren. „Wir haben im Mercosur das Recht auf Asyl als ein grundlegenden Recht bekräftig," sagte Venezuelas Präsident Nicolás Maduro im Hinblick auf sein Asylangebot an Edward Snowden und schlug die Einrichtung einer juristischen Kommission vor, bei der die USA wegen ihrer Spionage angeklagt werden sollen." Die weltweit marktbeherrschende Hard- und Software amerikanischer IT-Konzerne ist mit Möglichkeiten für Datenspionage versehen. Auch die Vereinten Nationen wurden entgegen internationalen Garantien ausgespäht. Selbst die Botschaften befreundeter europäischer Staaten werden ausgehorcht. Für die Freiheit im Internet ist die USA verloren, Europa scheint verloren und Südamerika präsentiert sich als vielversprechender Ausweg.
Die Geschäftsidee im Internet - hohes Risiko in Europa
Ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen versteigerte auf seiner Internetseite hauptsächlich elektronische Produkte und machte Werbung für diese Versteigerungen im Internet. Bei der Versteigerung lief für jedes Produkt eine Zeituhr rückwärts. Gebote waren nur vor Ablauf der Zeituhr durch den Einsatz eines Gebotspunktes möglich. Die Gebotspunkte mussten zuvor von den Teilnehmern der Versteigerung gekauft werden. Ein Gebotspunkt kostete, je nach der Anzahl der insgesamt erworbenen Gebotspunkte, zwischen 0,60 und 0,75 EUR. Durch den manuell oder automatisch möglichen Einsatz eines solchen Gebotspunktes erhöhte sich der Preis des angebotenen Produkts um 0,01 EUR. Zugleich verlängerte der Einsatz eines Gebotspunktes die Versteigerung um 20 Sekunden, so dass die anderen Teilnehmer der Auktion die Zeit erhielten, das bislang höchste Gebot noch einmal zu überbieten. Der Teilnehmer, der beim Ablauf der Auktion das letzte Gebot abgegeben hatte, gewann die Auktion und erwarb das Recht, den betreffenden Gegenstand zu dem letzten Gebotspreis zu erwerben. Eine Rückerstattung der Kosten für die erworbenen und eingesetzten Gebotspunkte erfolgte nicht.
Der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg bewertete dieses Geschäftsmodell mit Urteil vom 23. Mai 2013 zum Az. 6 S 88/13 als verbotenes Glücksspiel: Eine Countdown-Auktion im Internet, bei der mit der Abgabe eines zuvor entgeltlich erworbenen Gebotsrechts der Gebotspreis um 0,01 EUR erhöht und zugleich die Dauer der Auktion um eine bestimmte Restzeit (20 Sekunden) verlängert wird und derjenige Teilnehmer gewinnt, der beim Ablauf der Auktion das letzte Gebot abgegeben hat, sei Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV n.F.
Die ausländische Konzession für das Unternehmen aus Großbritannien reichte nicht. Eine Erlaubnis konnte nach dem Glücksspielstaatsvertrag auch wegen des Internetverbots des § 4 Abs. 4 GlüStV n.F. nicht erteilt werden. Hinsichtlich des Internetverbots für öffentliches Glücksspiel auf Grund des § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. sei in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 -, BVerwGE 140, 1), des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 93/10 -, MDR 2012, 111) und des erkennenden Senats (vgl. etwa: Beschluss des Senats vom 16.11.2011 - 6 S 1856/11 -) anerkannt, dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot vereinbar ist, das bei Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zu beachten ist.
Die angebliche Dienstleistungsfreiheit in Europa war für diese Geschäftsidee wertlos, ein deutsches Verbot dagegen zulässig und begründet. Eine Geschäftsidee im Internet aus Europa heraus realisieren zu wollen, stellt sich damit wieder einmal als ein hohes Risiko dar.
Der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg bewertete dieses Geschäftsmodell mit Urteil vom 23. Mai 2013 zum Az. 6 S 88/13 als verbotenes Glücksspiel: Eine Countdown-Auktion im Internet, bei der mit der Abgabe eines zuvor entgeltlich erworbenen Gebotsrechts der Gebotspreis um 0,01 EUR erhöht und zugleich die Dauer der Auktion um eine bestimmte Restzeit (20 Sekunden) verlängert wird und derjenige Teilnehmer gewinnt, der beim Ablauf der Auktion das letzte Gebot abgegeben hat, sei Glücksspiel im Sinne von § 3 Abs. 1 GlüStV n.F.
Die ausländische Konzession für das Unternehmen aus Großbritannien reichte nicht. Eine Erlaubnis konnte nach dem Glücksspielstaatsvertrag auch wegen des Internetverbots des § 4 Abs. 4 GlüStV n.F. nicht erteilt werden. Hinsichtlich des Internetverbots für öffentliches Glücksspiel auf Grund des § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. sei in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5.10 -, BVerwGE 140, 1), des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 93/10 -, MDR 2012, 111) und des erkennenden Senats (vgl. etwa: Beschluss des Senats vom 16.11.2011 - 6 S 1856/11 -) anerkannt, dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot vereinbar ist, das bei Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zu beachten ist.
Die angebliche Dienstleistungsfreiheit in Europa war für diese Geschäftsidee wertlos, ein deutsches Verbot dagegen zulässig und begründet. Eine Geschäftsidee im Internet aus Europa heraus realisieren zu wollen, stellt sich damit wieder einmal als ein hohes Risiko dar.
Montag, 9. September 2013
Was nützt eine Auslandsadresse in Europa? Die europäische Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken im Zivilrecht
Die Zustellung von gerichtlichen und aussergerichtlichen Schriftstücken ist in Zivil- und Handelssachen in den EU-Ländern mit Ausnahme Dänemarks durch die europäische Gesetzgebung stark vereinfacht worden. Im Vergleich zu den nationalen Zustellungsverfahren sind für die Zustellungen von Klagen und Urteilen nur höhere Verfahrenskosten und eine längere Verfahrensdauer zu erwarten. Die zentralen Vorschriften birgt die Europäische Zustellungsverordnung (EuZVO). Zur Durchführung dieser Verordnung wurden in jedem EU-Mitgliedstaat Empfangs- und Übermittlungsstellen benannt. Soll eine Klageschrift oder ein deutsches Urteil in einem anderen Mitgliedstaat zugestellt werden, muss sich der Kläger an die Übermittlungsstelle in Deutschland wenden, welche das Urteil zur Zustellung an die Empfangsstelle des anderen Mitgliedstaats versendet. Dem Schriftstück ist ein vom Kläger auszufüllender Zustellungsantrag beizufügen, der auch die Zustellungsart bestimmt. Beglaubigungen oder weitere Formalitäten sind wegen der europaweit anerkannten Empfangs- und Übermittlungsstellen nicht erforderlich. Die Empfangsstelle bestätigt den Erhalt des Urteils und veranlasst dann die Zustellung des Schriftstücks nach dem Recht des anderen Mitgliedstaats. Die Übermittlungsstelle für gerichtliche Schriftstücke ist das für die Zustellung zuständige Gericht. In der Regel wird dies das örtlich zuständige Amtsgericht oder Landgericht in Deutschland sein. Der Empfänger hat das Recht, die Annahme des zuzustellenden Urteils zu verweigern, wenn es nicht in der Amtssprache seines Landes oder nicht in einer ihm verständlichen Sprache geschrieben ist. Es ist daher empfehlenswert, das zuzustellende Schriftstück gemeinsam mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in der Landessprache des EU-Mitgliedsstaats, in welchem zugestellt werden soll, einzureichen. Bei Mitgliedstaaten mit mehreren Landessprachen ist zu überprüfen, welche Sprache im Bezirk der zu erfolgenden Zustellung für die gerichtliche Zustellung von Schriftstücken zulässig ist. Bei erfolgreicher Zustellung versendet die Empfangsstelle der Übermittlungsstelle eine Zustellungsbescheinigung. Wird im folgenden Verfahren ein Urteil erlassen, stellt das Gericht von Amts wegen die ordnungsgemäße Zustellung der Klage fest. Innerhalb der Europäischen Union ist die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken im Zivilrecht durch die Europäische Zustellungsverordnung weitgehend unproblematisch geworden und eine Auslandsadresse in Europa für verschiedene Geschäftszweige weitgehend wertlos. Eine Geschäftsadresse im Ausland jenseits der Europäischen Union ist insoweit für nachweisliche Zustellungen nicht so einfach zu erreichen.
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Samstag, 31. August 2013
Europaweite Abmahngefahr für deutsche Händler
Abmahnungen können Händler auch dann treffen, wenn der deutsche Shop einen Auslandsbezug aufweist. Die Wettbewerbszentrale verschickte schon vor Jahren eine Abmahnung, in welcher ein aus Deutschland betriebener, nur auf Frankreich ausgerichteter Shop mit deutschem Impressum, in Deutschland nach französischem Recht abgemahnt wurde. "Irrsinn Europa" ist damit schon lange auch eine Gefahr für deutsche Shop-Betreiber. Abmahnungen werden europaweit verschickt. Es ist Zeit, die richtige Antwort zu geben!
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