Donnerstag, 19. Dezember 2013

B2B Technologies Chemnitz GmbH - der Hecht im Karpfenteich

Es klingt grob, aber es ist die Wahrheit: Die B2B Technologies Chemnitz GmbH ist der gut genährte Hecht im Karpfenteich, weil die Karpfen dumm und gutmütig sind. Dieser Karpfenteich ist im Ergebnis nichts anderes, als ein Spiegelbild der deutschen Gesetzgebung, die den Abzockern die Grundlage für ihre Raubzüge schafft. Der ehrliche Gewerbetreibende wird für seine Ehrlichkeit bestraft und muss den Abzockern einen Großteil seiner ohnehin nicht üppigen Gewinnmarge in den Rachen schmeissen.

Hat man sich erst einmal auf Portalen wie  gewerbekunden-marktplatz.de oder lagerware 2013.de angemeldet, kommt umgehend eine Rechnung ins Haus. Bei der B2B Technologies Chemnitz GmbH (ehemals JW Handelssysteme und Melango.de) handelt es sich um eine Firma, die auch nach der Einführung der Button-Lösung Vertragsschlüsse behaupten und Rechnungen stellen. Der Sachverhalt gleicht oft den von früher bekannten „Abo-Fallen“, bei denen es auf der Homepage sehr günstig wirkende Angebote geben soll. Wer sich ohne genau hinzuschauen anmeldet, soll einen Vertrag über eine Nutzung abgeschlossen haben, für die man eine kostenlose Mitgliedschaft vermutete. Der Schrei nach dem Gesetzgeber ist sinnlos. Abzocker regieren auch im Parlament und die Gerichte wollen die Akte ohne große Arbeit loswerden. Das Opfer bleibt der Gewerbetreibende oder Freiberufler, der sich redlich um sein Geschäft bemüht und von allen Seiten abgezockt wird.

Die B2B Technologies Chemnitz GmbH ist der Wink mit dem Zaunpfahl, endlich auch Methoden anzuwenden, bei denen der Gegner ins Leere läuft. Das fängt bei der Impressumspflicht an und hört bei der Steuerpflicht auf. Hören Sie den Weckruf der Abofallen und bremsen sie die Abzocker aus. Mit einem Briefkasten im Ausland, einer ausländischen Geschäftsadresse bzw. einem Postfach im Ausland, werden sich es sich die Abzocker überlegen, Sie überhaupt anzuschreiben. Eine Klage auf Zahlung irgendwelcher Kosten scheint ohnehin aussichtslos. Schlagen Sie den Feind mit ähnlichen Waffen und mieten Sie eine Postadresse im Ausland und freuen Sie sich über ein schönes Impressum!.  

Dienstag, 10. Dezember 2013

Streaming Abmahnung - Landgericht Köln unterstützt Abmahnmafia

Jeder Streaming-Abmahnung der Rechtsanwälte U + C aus Regenburg von RedTube-Nutzern gingen offenbar rechtswidrige Beschlüsse des Landgerichts Köln mit folgendem Wortlaut voraus:

"Durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks zu des, aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG vor. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung ist für einen Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - I ZB 80/11 "Alles kann besser werden")."

Bei den Streaming-Abmahnungen handelt es sich jedoch nicht um angebliche Rechtsverletzungen über eine Tauschbörse! Das Gericht verwendete in dem Textbaustein des Beschlusses die Formulierung „sog. Tauschbörse“ – obwohl dies nicht vorliegt und von den Abmahnanwälten nicht einmal behauptet wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Richter den Antrag auf Auskunftserteilung des Anschlussinhabers zur Versendung einer Abmahnung nicht wirklich gelesen haben. Offenbar fand keine fachgerechte richterliche Überprüfung der Anträge auf Auskunft statt und die Telekom oder andere Provider haben die Daten der Internetnutzer auf rechtswidriger Grundlage herausgegeben.

Die Richter machen sich dam,it zu Handlangern der Abmahnawälte, die sich ihre Dienste teuer bezahlen lassen. Im Ergebnis rollt eine Abmahnwelle durch Deutschland weil sich die Gerichte nicht die Mühe gemacht haben, Auskunftsanträge zu lesen - ob sie beim Lesen verstanden hätten, was Streaming eigentlich bedeutet, darf bezweifelt werden. Wie immer schließe ich mit der Anpreisung eines ersten Schritts in die richtige Richtung: "Raus aus dem Gestrüpp deutscher Gesetze und eine Postadresse im Ausland mieten! - Raus aus der Abmahnmaschine im Netz und ein Postfach im Ausland nutzen!"

Dienstag, 26. November 2013

Schwarzgeld verstecken

Offshore-Oasen auf den Cayman Islands, Tarnfirmen in Delaware USA, eine anonyme Gesellschaft in Pananama mit den Zusätzen "Société Anonyme", "Sociedad Anónima" oder schlicht "S.A." versprechen dem Steuersünder ein erfolgreiches Verstecken von unversteuertem Vermögen. Die British Virgin Islands gelten als Alternative und ein Treuhandkonto auf Antigua und Barbuda sollen als Einstieg für den Ausstieg aus dem illegalen Geldkreislauf gelten. Das Bankgeheimnis als Pflicht eines Kreditinstituts zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Tatsachen ist bei der Suche von Steuerfahndern ein entscheidendes Hindernis, dass mit immer mehr Erfolg auch international aus dem Weg geräumt wird. Gleiches gilt für die Handelsregister sogenannter Scheinfirmen.

Als eine echte Alternative gilt jedoch die Hinterlegung von Bargeld in einem Schließfach von Firmen, die nicht den nationalen Bankgesetzen und damit einer möglichen Pflicht zur Offenbarung des Kunden unterliegen. Doch auch legal erworbenes Geld kann man auf diese Weise vor neugierigen Ehefrauen, mißtrauischen Geschäftspartnern oder hatnäckigen Gläubigern mit dem günstigen Service von einem sicheren Schliessfach im Ausland schützen. Einen derartigen Service bietet meine Partnerfirma Fort Box Uruguay an, die Sie unter der Telefonnummer 00598- 4244-6096 oder der E-Mail-Adresse info@fortboxuruguay.com erreichen. Über deren Website unter http://www.fortboxuruguay.com können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen. Gerne können Sie auch Kontakt zu mir unter meiner oben genannten E-Mail-Adresse aufnehmen.  

Montag, 18. November 2013

Welches Land ist am weitesten entfernt von Japan?

Seit der Atomkatastrophe in Fukushima nach dem Erdbeben und dem Tsunami vom März 2011 müssen die drei Reaktoren, in denen es damals zur teilweisen Kernschmelze gekommen ist, mit über 300 Tonnen Wasser täglich gekühlt werden. Außerdem fließen rund 400 Tonnen Grundwasser in das zerstörte Reaktorgebäude und mischen sich dort mit radioaktiv belastetem Kühlwasser. Das Wasser fließt zum Teil über undichte Kanäle in den Pazifik, der größte Teil wird abgepumpt und in provisorischen Tanks gelagert. Mehr als 400.000 Tonnen Wasser lagern auf dem Gelände. In der Ruine selbst befinden sich 1.300 hoch radioaktive Brennstäbe. Wenn sie freigelegt werden, droht eine unvorstellbare Katastrophe. Der Aktivist und Chefredakteur der Columbus Free Press Harvey Wasserman schreibt in einem Beitrag mit dem Titel „Der gefährlichste Moment der Menschheit: Das Wasserbecken mit den Brennelementen im Unit 4 von Fukushima“: „Wir sind nur noch zwei Monate von dem möglicherweise gefährlichsten Augenblick der Menschheit seit der Kuba-Krise entfernt. Es gibt keine Ausrede, jetzt untätig zu bleiben. Alle Ressourcen, die wir als Menschheit jetzt mobilisieren können, müssen für die Brennelemente in der Unit 4 von Fukushima bereitgestellt werden." Etwa 400 Tonnen von verseuchter Flüssigkeit könnten eine 15.000mal höhere Radioaktivität freisetzen als sie bei der Atombombe von Hiroshima erfolgte. Auch in Europa wächst unterdessen die Sorge um marode Atomkraftwerke und Entsorgungsanlagen. Der Fall Fukushima zeigt: Es gibt kein Lehrbuch für die Zeit nach dem GAU. Ach ja - am weitesten entfernt von Japan ist Uruguay.

Mittwoch, 13. November 2013

Abmahnirrsinn Facebook - Impressum unter "info" unzureichend


In einer Entscheidung um die Impressumspflicht hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 13.8.2013 zum Az. I-20 U 75/13 einen weiteren Meilenstein des Irrsinns gesetzt. Das Gericht war allen Ernstes der Meinung, dass das Vorhalten eines Impressums oder eines Links zum Impressum unter "Info" auf einer Facebook-Seite nicht den Anforderungen des § 5 TMG hinsichtlich der leichten Erkennbarkeit und unmittelbaren Erreichbarkeit eines Impressums erfüllt. Das Gericht verbiegt das Recht mit folgender Begründung: Den Anforderungen genügen nach der Rechtsprechung des BGH die Begriffe “Kontakt” und “Impressum”, da dem durchschnittlich informierten Nutzer des Internets mittlerweile bekannt sei, dass mit den Begriffen “Kontakt” und “Impressum” Links bezeichnet würden, über die der Nutzer zu einer Internetseite mit den Angaben zur Anbieterkennzeichnung gelange. Gleiches gilt nicht für die Bezeichnung “Info”: Ihr entsprechender Informationsgehalt bleibt deutlich hinter dem des Begriffs “Kontakt” zurück. “Kontakt” vermittelt dem Nutzer, dass über den so bezeichneten Link Informationen erlangt werden können, wie mit wem Kontakt aufgenommen werden kann. Die Informationen “wie mit wem” enthalten in der Regel die Angaben zur Identität, Anschrift, evtl. Vertretungsberechtigung und evtl. Handelsregistereintragung. Dem Begriff “Info” als Verkürzung von “Information” ist dies aber nicht zu entnehmen, da die Palette der auf einem Facebook-Auftritt erwartbaren Informationen groß ist.

Der Durschnittsbetrachter sucht Informationen zum Anbieter nicht unter dem Reiter “Info”?

Was für ein Schwachsinn.

Es gibt nur eine Lösung: Raus aus der Impressumspflicht und eine Adresse im Auland mieten!

Sonntag, 3. November 2013

Anonyme Kreditkarte - oder eine Kreditkarte mit dem Namen Ihrer Wahl

Eine anonyme Kreditkarte ohne Bonitätsprüfung und Schufa-Abfrage ist regelmäßig eine aufladbare Karten und keine Kreditkarte im eigentlichen Sinne. Der Begriff Kreditkarte wird in diesem Fall lediglich synonym verwendet, weil derartige Karten auch von den Kartengesellschaften VISA und MasterCard hergestellt werden, die auch echte Kreditkarten vergeben und diesen auch optisch sehr ähnlich sehen. In Deutschland findet zwar keine Bonitätsprüfung anhand von Einkommensnachweisen oder eine Abfrage bei der Schufa statt, aber die Prepaid Karte wird nicht völlig anonym ausgestellt, da bei Erhalt der Karte auf dem Postweg der Personalausweis vorgezeigt werden muss und dessen Daten vom Postboten der kartenausgebenden Bank zugesandt werden.

Außerhalb Deutschlands gibt es anonyme Kreditkarten, die man sich auch nach Deutschland schicken lassen kann, ohne dass man sich bei Erhalt ausweisen muß. Diese Karten werden von einer EU Bank ausgegeben und sind legal. Die Karten werden entweder als Einschreiben versichert und mit Tracking versandt oder mit normaler Post jedoch unversichert. Wenn Sie ein Postfach im Ausland mit einem Namen Ihrer Wahl haben, wird Ihnen die Kreditkarte von dort aus an jede beliebige Adresse weitergeschickt, ohne dass die ausgebende Bank diese Adresse erfährt. Selbstverständlich bestimmen Sie, unter welchem Namen die Post im Ausland in Empfang genommen wird. Die Kosten für eine Postadresse im Ausland erfahren Sie in der Tarifübersicht.     

Eine anonyme Kreditkarte (oder eine auf einen Namen Ihrer Wahl lautende Kreditkarte) ist ohne weitere Formalitäten sofort nutzbar und übertragbar. Vollständige Anonymität ohne Namensbindung oder mit einem aufgedruckten Namen Ihrer Wahl, ausgestellt und versiegelt durch eine EU Großbank. Keine Konto- und Kartenführungsgebühren, weltweit einsetzbar an über 29 Millionen Akzeptanzstellen. Weltweit einsetzbar an über einer Million Geldautomaten, weltweit einsetzbar im Internet, weltweit einsetzbar zur Authentifizierung. Voller Überblick durch Online-Umsatzabfrage, einfaches und kostenloses Aufladen per eigener IBAN, maximales Guthaben auf der Karte in einem Kalenderjahr: 2500€ (7500€ über 3 Kalenderjahre), POS und online Transaktionslimit: EUR 1000,-, Gebühr an Geldautomaten EUR 2,50, Geldautomaten Tageslimit EUR 150,-, Währungsumrechnungsgebühr nur bei Transaktionen in anderen Währungen als EURO.

Dienstag, 29. Oktober 2013

Briefkastenfirma gründen

Ein Zauberwort im Wirtschaftsverkehr ist die Briefkastenfirma. Jeder weiß, was ein Briefkasten ist. Aber nicht jeder weiß, was eine Firma ist. Und die wenigsten wissen genau, was eine Briefkastenfirma ist. Nach § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) ist die die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Es ist sehr einfach, eine Firma zu gründen, aber es geht viel einfacher. Eine Gesellschaft zu gründen ist noch einfacher. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen, die sich durch einen Vertrag verpflichten, ein gemeinsames Ziel zu erreichen (§ 705 BGB). Wenn also Jochen und Bernd zusammen eine Website basteln um über diesen Internetauftritt Hundevideos ins Internet zu stellen oder eine Singelbörse mit Chat zu betreiben, sind sie bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Etwa die "Schnuffivideo GbR". Wenn nun diese "Schnuffivideo GbR" nicht so gerne der deutschen Impressumspflicht unterliegen möchte, kann sie den Betrieb einfach ins Ausland verlagern und dort ein Postfach mieten, über welches möglicher Schriftverkehr laufen kann.

Also: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch einfachen handschriftlichen Vertrag gründen, Briefkasten im Ausland mieten und schon hat man eine funktionierende Briefkastenfirma ohne jeglichen Gründungsaufwand und laufende Kosten nur für die Erhaltung der Gesellschaft. Natürlich funktioniert das ganze auch als Einzelperson. Es gibt kein rechtliches und erst recht kein tatsächliches Hindernis dafür, eine Postadresse im Ausland als "Schnufficonsulting" anzumieten, solange die Jahresmiete im Voraus bezahlt wird. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt und der böse Abmahner guckt in die Röhre. Die Tarife für eine Auslandsadresse finden Sie HIER.

Abmahnung bei 08/15-Fotos - zehnfacher Lizenzschaden als Schadensersatz!

Mit Beschluss vom 22.8.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg (AZ: 6 W 31/13), dass selbst bei Fotos, die im Online-Bereich nur zu privaten Zwecken verwendet werden, der Streitwert mit dem 10-fachen Wert einer einfachen Lizenz anzunehmen sei. Die Beklagte hatte zwei Produktfotos mit einem Lizenzwert von je 45,- EUR bei einer eBay-Auktion genutzt. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch wurde vom OLG Brandenburg auf 450,- EUR pro Bild festgelegt. Weil das wirtschaftliche Interesse des Urhebers die wirkungsvolle Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Eigentum sei, wäre eine bloße Verdoppelung des Lizenzsatzes dem Schutz des Urhebers nicht gerecht.

Postkasten im Ausland legal?

Ist ein Postkasten im Ausland legal? Verstosse ich mit einem Briefkasten im Ausland gegen Gesetze? Ist es strafbar, ein Postfach im Ausland einzurichten? Derartige Fragen bekommen wir regelmäßig gestellt und die Antwort ist kurz: Nein - sich eine Postadresse im Ausland anzumieten ist rechtmäßig und für viele Unternehmen ein Geschäft. Die gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für Österreich oder die Schweiz.

Für Schweizer beispielsweise sind deutsche Adressen attraktiv, denn zahlreiche Online-Händler beliefern Schweizer Kunden gar nicht. Andere bestrafen Schweizer mit überhöhten Preisen. Schweizer Konsumenten wehren sich mit einem simplen Trick dagegen, nämlich mit einer Postadresse in Deutschland. Kioske und andere kleine Firmen sowie Privatpersonen nehmen an Standorten unmittelbar hinter der Grenze Pakete entgegen und informieren den Adresseninhaber in der Schweiz. Dieser holt die Ware eigenhändig ab und bezahlt für diese Dienstleistung eine von Gewicht und Umfang abhängige Gebühr. Das ist gesetzlch zulässig und solange die Sachen nicht mehr als 300 Franken wert sind, ist der Import gratis. Erst bei einem Wert von über 300 Franken muss man die Ware am Grenzübergang verzollen und Mehrwertsteuer bezahlen. Das ist aber in jedem Fall günstiger, als sich die Ware auf dem Postweg schicken zu lassen, weil dann zusätzlich zu Zoll und Mehrwertsteuer Gebühren für die Zollabwicklung erhoben werden.

Die bekannte Schweizer Variante für eine Auslandsadresse ist nur ein Beispiel, für die Miete einer Adresse im Ausland. Für ein Postfach im außereuropäischen Ausland können ganz andere Gründe ausschlaggebend sein.