Auch Kinder haben Hartz IV-Ansprüche, wenn die Kinder, die eigentlich im Ausland leben, ihre HartzIV empfangenden Eltern in Deutschland besuchen, jedenfalls für die Zeit ihres Besuchs, entschied das Bundessozialgericht per Urteil zum Aktenzeichen B 14 AS 56/13 R. Für den Anspruch auf das Sozialgeld für Kinder und Jugendliche müssen sie nicht in Deutschland wohnen.
Im konkreten Fall lebten die zwei klagenden deutschen Kinder in Tunesien bei ihren Großeltern und gingen dort auch zur Schule. Regelmäßig besuchten sie ihre in Deutschland wohnenden Eltern in Bocholt, so auch zwischen dem 1. Juli und 30. September 2011. Die Eltern erhielten Hartz-IV-Leistungen. Für die Besuchszeit beantragten die Kinder Hartz IV als Sozialgeld. Monatlich waren dies je Kind 251 Euro. Die Stadt Bocholt lehnte den Antrag ab. Anspruch auf Hilfeleistungen könne es nur geben, wenn die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Sie würden aber in Tunesien wohnen. Das Bundessozialgericht entschied, dass nicht erwerbsfähige Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, um Sozialgeld beanspruchen zu können mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden müssen. Das ist schon bei einem Besuch der Fall. Ein Urlaub in Deutschland von im Ausland lebenden Kindern bei ihren Eltern wird dann vom Steuerzahler getragen, wenn die Eltern Hartz-4-Empfänger sind. Ferien in Deutschland werden immer attraktiver, jedenfalls für die Kinder von Hartz-4-Empfängern. Und im Heimatland der Kinder kann während des Urlaubs für die neue Playstation gespart werden - jedenfalls wenn der Urlaub lange genug dauert.
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Geehrter Heinemann Alfredo,
AntwortenLöschenGeehrte Damen und Herren, Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe einen aehnlichen Fall: Wir lebten in D, und unsere zwei Kinder waren 1 Schuljahr ins ausland bei Grosseltern und gingen dort zur Schule. Einer war seelisch und psyschisch gestoert und ging ueber 1Jahr zur Aerzten und Krankenhaeusern. Deswegen wurde uns empfohlen von Aerzten und Freunde einen Ortswechsel fuer ihn zu machen. Aber das Zweite Kind war nur 1Jahr juenger und wir hatten grossen Angst, den beiden Kindern schlechter zu werden, wenn sie getrennt voneinander werden. Daher haben wir uns entschieden beide zur Grosseltern zu schicken.Andererseits wussten wir nicht wie lange wird es bei diesem Versuch dauern, 1 monat, 2? Laenger? Das war alles aus der hoffnungslose Situation zu probieren.
Ich habe aber dem Jobcenter darueber keinen Bescheid gesagt (Ich wusste nicht konkrett dass ich dies tun muss). Aber beim ersten Mal als mich die Chefin des Jobcenters nachfragte: Wo gehen die Kinder zur Schule dieses Schuljahr? Ich antwortete gleich: Ins Ausland waren sie bei Grosseltern und sind erst neulich wieder zurueckgekommen. Danach warf sie uns unter einem Betrugsfall... Es kam endlich zum Amtsgericht und Strafbefehl. mir wurde geworfen 3 Betrugsfaelle im selben Prozess (Jede Aenderung beim Antrag wurde als Betrug genannt, da ich wieder nichts ueber die Kinder gesagt...). Damals haben wir Geld von hier zu Grosseltern geschickt um die Schulgebuehren und Lebensunterhalt teilweise zu bedecken und einen Teil haben meine Familie dbei geholfen....Es ist lnge her (Schuljahr 2008-2009) und das amtsgericht wurde 2010 eingeschaltet. Danach und aus diesen Druckumstaenden und andere Schwierigkeiten und da den Kindern ging besser ins Ausland.. haben wir uns entschieden alle dorthin zu ziehen und ins Ausland zu leben. In unserer Abwesenheit kamen Gerichtsbriefe, die keiner bearbeitet od beantwortet hat.. und davon wussten wir kaum Bescheid.
Jetzt, bei meiner Einreise nach D wurde ich am Flughafen kurz angehalten und mit Verhaftung bedroht, falls ich diesen Fall nicht loese.
Geehrte Damen und Herren: beim ersten Arbeitstag nach meiner jetzigen Anreise bin ich sofort zum Amtsgericht gegangen und versucht kontakt mit der Richterin zu haben. Es ging nicht, aber mindestens kam ihre Kollegin??? und hat mich gehoert und paar notizen auf der akte geschrieben. Danach 4 Tagen spaeter erhielt ich eine Einladfung zum Gericht (Ich habe bis jetzt keine Wohnnug und hab dem Gericht eine Adresse bei einem Freund gegeben um kontakt mit mir zu halten). Ich habe bis jetzt meinen antrag beim Jobcenter nicht vollstaendigt\en koennen.
Was kann ich im Gericht machen? welche Chance habe ich?
Ich habe der Richterin um Einstellen des Verfahrens. aber sie antwortete meinen Brief nicht, sondern wurde mir eine Einladung zum Gericht geschickt...
Danke sehr fuer alle Hilfen und Hinweise.
(Wir sind Deutsche buerger).
Guten Abend, Bekannte haben mir folgende Rechtsanwälte empfohlen:
LöschenRechtsanwälte
Luckan & Gebhardt
Ottostr. 3
10555 Berlin
Telefon: 030 390 31 385